Das Gründungsprivileg der Stadt Hamm ist in einer Urkunde des Stadtgründers, Graf Adolf I. von der Mark, festgehalten, die auf Anfang November des Jahres 1213 datiert. Diese Urkunde führt das Hammer Stadtrecht auf das Lippstädter Stadtrecht zurück, das wiederum Bezug auf das Soester Recht nimmt. Wegen einer Reihe von Ungereimtheiten wurde die Urkunde von einigen Historikern für eine Fälschung gehalten. Mögliche Folge dieser Annahme ist, dass Hamm nicht, wie allgemein angenommen, von Anfang an über Stadtrechte verfügte, sondern sich diese erst später auf der Basis betrügerischer Machenschaften erschlichen hat. Diese Darstellung darf inzwischen als widerlegt gelten, da der Enkel des Stadtgründers, Graf Eberhard I. von der Mark, das Hammer Stadtrecht 1279 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf d

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  • Das Gründungsprivileg der Stadt Hamm ist in einer Urkunde des Stadtgründers, Graf Adolf I. von der Mark, festgehalten, die auf Anfang November des Jahres 1213 datiert. Diese Urkunde führt das Hammer Stadtrecht auf das Lippstädter Stadtrecht zurück, das wiederum Bezug auf das Soester Recht nimmt. Wegen einer Reihe von Ungereimtheiten wurde die Urkunde von einigen Historikern für eine Fälschung gehalten. Mögliche Folge dieser Annahme ist, dass Hamm nicht, wie allgemein angenommen, von Anfang an über Stadtrechte verfügte, sondern sich diese erst später auf der Basis betrügerischer Machenschaften erschlichen hat. Diese Darstellung darf inzwischen als widerlegt gelten, da der Enkel des Stadtgründers, Graf Eberhard I. von der Mark, das Hammer Stadtrecht 1279 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Urkunde von 1213 bestätigt hat. Ein Irrtum oder eine Täuschung des Grafen über eine dermaßen wichtige Angelegenheit ist dabei so gut wie ausgeschlossen. (de)
  • Das Gründungsprivileg der Stadt Hamm ist in einer Urkunde des Stadtgründers, Graf Adolf I. von der Mark, festgehalten, die auf Anfang November des Jahres 1213 datiert. Diese Urkunde führt das Hammer Stadtrecht auf das Lippstädter Stadtrecht zurück, das wiederum Bezug auf das Soester Recht nimmt. Wegen einer Reihe von Ungereimtheiten wurde die Urkunde von einigen Historikern für eine Fälschung gehalten. Mögliche Folge dieser Annahme ist, dass Hamm nicht, wie allgemein angenommen, von Anfang an über Stadtrechte verfügte, sondern sich diese erst später auf der Basis betrügerischer Machenschaften erschlichen hat. Diese Darstellung darf inzwischen als widerlegt gelten, da der Enkel des Stadtgründers, Graf Eberhard I. von der Mark, das Hammer Stadtrecht 1279 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Urkunde von 1213 bestätigt hat. Ein Irrtum oder eine Täuschung des Grafen über eine dermaßen wichtige Angelegenheit ist dabei so gut wie ausgeschlossen. (de)
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  • Das Gründungsprivileg der Stadt Hamm ist in einer Urkunde des Stadtgründers, Graf Adolf I. von der Mark, festgehalten, die auf Anfang November des Jahres 1213 datiert. Diese Urkunde führt das Hammer Stadtrecht auf das Lippstädter Stadtrecht zurück, das wiederum Bezug auf das Soester Recht nimmt. Wegen einer Reihe von Ungereimtheiten wurde die Urkunde von einigen Historikern für eine Fälschung gehalten. Mögliche Folge dieser Annahme ist, dass Hamm nicht, wie allgemein angenommen, von Anfang an über Stadtrechte verfügte, sondern sich diese erst später auf der Basis betrügerischer Machenschaften erschlichen hat. Diese Darstellung darf inzwischen als widerlegt gelten, da der Enkel des Stadtgründers, Graf Eberhard I. von der Mark, das Hammer Stadtrecht 1279 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf d (de)
  • Das Gründungsprivileg der Stadt Hamm ist in einer Urkunde des Stadtgründers, Graf Adolf I. von der Mark, festgehalten, die auf Anfang November des Jahres 1213 datiert. Diese Urkunde führt das Hammer Stadtrecht auf das Lippstädter Stadtrecht zurück, das wiederum Bezug auf das Soester Recht nimmt. Wegen einer Reihe von Ungereimtheiten wurde die Urkunde von einigen Historikern für eine Fälschung gehalten. Mögliche Folge dieser Annahme ist, dass Hamm nicht, wie allgemein angenommen, von Anfang an über Stadtrechte verfügte, sondern sich diese erst später auf der Basis betrügerischer Machenschaften erschlichen hat. Diese Darstellung darf inzwischen als widerlegt gelten, da der Enkel des Stadtgründers, Graf Eberhard I. von der Mark, das Hammer Stadtrecht 1279 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf d (de)
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  • Hammer Stadtrecht (de)
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