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- Der Hambacher Forst oder Bürgewald oder die Bürge ist ein Wald in Nordrhein-Westfalen. Er liegt je zur Hälfte im Kreis Düren und im Rhein-Erft-Kreis. Zuständig als Untere Forstbehörde ist das Forstamt Eschweiler. Das ursprünglich 5.500 Hektar große Waldgebiet musste weitgehend dem Braunkohletagebau Hambach weichen, ein weiterer Abbau ist bereits genehmigt. Nach Ende des Braunkohletagebaus sollen 300 ha Wald übrigbleiben. Die Bürge trennt die Jülich-Zülpicher Börde in die Jülicher Börde im Norden und die Zülpicher Börde im Süden; naturräumlich wird sie als Untereinheit (554.0) der Haupteinheit Jülicher Börde (554) zugerechnet. (de)
- Der Hambacher Forst oder Bürgewald oder die Bürge ist ein Wald in Nordrhein-Westfalen. Er liegt je zur Hälfte im Kreis Düren und im Rhein-Erft-Kreis. Zuständig als Untere Forstbehörde ist das Forstamt Eschweiler. Das ursprünglich 5.500 Hektar große Waldgebiet musste weitgehend dem Braunkohletagebau Hambach weichen, ein weiterer Abbau ist bereits genehmigt. Nach Ende des Braunkohletagebaus sollen 300 ha Wald übrigbleiben. Die Bürge trennt die Jülich-Zülpicher Börde in die Jülicher Börde im Norden und die Zülpicher Börde im Süden; naturräumlich wird sie als Untereinheit (554.0) der Haupteinheit Jülicher Börde (554) zugerechnet. (de)
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- Der Hambacher Forst oder Bürgewald oder die Bürge ist ein Wald in Nordrhein-Westfalen. Er liegt je zur Hälfte im Kreis Düren und im Rhein-Erft-Kreis. Zuständig als Untere Forstbehörde ist das Forstamt Eschweiler. Das ursprünglich 5.500 Hektar große Waldgebiet musste weitgehend dem Braunkohletagebau Hambach weichen, ein weiterer Abbau ist bereits genehmigt. Nach Ende des Braunkohletagebaus sollen 300 ha Wald übrigbleiben. (de)
- Der Hambacher Forst oder Bürgewald oder die Bürge ist ein Wald in Nordrhein-Westfalen. Er liegt je zur Hälfte im Kreis Düren und im Rhein-Erft-Kreis. Zuständig als Untere Forstbehörde ist das Forstamt Eschweiler. Das ursprünglich 5.500 Hektar große Waldgebiet musste weitgehend dem Braunkohletagebau Hambach weichen, ein weiterer Abbau ist bereits genehmigt. Nach Ende des Braunkohletagebaus sollen 300 ha Wald übrigbleiben. (de)
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