Die Halacha [-ˈχaː] (hebräisch הלכה‎; abgeleitet vom Verb הלך‎ halach: „gehen“, „wandeln“) ist der Name des rechtlichen Teils der Überlieferung des Judentums, im Unterschied zur Aggada. Die Halacha umfasst die 613 Mizwot (Gebote), deren spätere Auslegung im Talmud und rabbinischem Gesetz sowie die Bräuche und Traditionen, die im Schulchan Aruch zusammengefasst wurden und enthält darüber hinaus aber auch allgemeine Rechtsgrundsätze.

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  • Die Halacha [-ˈχaː] (hebräisch הלכה‎; abgeleitet vom Verb הלך‎ halach: „gehen“, „wandeln“) ist der Name des rechtlichen Teils der Überlieferung des Judentums, im Unterschied zur Aggada. Die Halacha umfasst die 613 Mizwot (Gebote), deren spätere Auslegung im Talmud und rabbinischem Gesetz sowie die Bräuche und Traditionen, die im Schulchan Aruch zusammengefasst wurden und enthält darüber hinaus aber auch allgemeine Rechtsgrundsätze. (de)
  • Die Halacha [-ˈχaː] (hebräisch הלכה‎; abgeleitet vom Verb הלך‎ halach: „gehen“, „wandeln“) ist der Name des rechtlichen Teils der Überlieferung des Judentums, im Unterschied zur Aggada. Die Halacha umfasst die 613 Mizwot (Gebote), deren spätere Auslegung im Talmud und rabbinischem Gesetz sowie die Bräuche und Traditionen, die im Schulchan Aruch zusammengefasst wurden und enthält darüber hinaus aber auch allgemeine Rechtsgrundsätze. (de)
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  • Die Halacha [-ˈχaː] (hebräisch הלכה‎; abgeleitet vom Verb הלך‎ halach: „gehen“, „wandeln“) ist der Name des rechtlichen Teils der Überlieferung des Judentums, im Unterschied zur Aggada. Die Halacha umfasst die 613 Mizwot (Gebote), deren spätere Auslegung im Talmud und rabbinischem Gesetz sowie die Bräuche und Traditionen, die im Schulchan Aruch zusammengefasst wurden und enthält darüber hinaus aber auch allgemeine Rechtsgrundsätze. (de)
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  • Halacha (de)
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