Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrberechtigung. Letztere wird auch Lehrerlaubnis, Lehrbefugnis oder venia legendi (aus dem Lateinischen für „Erlaubnis vorzulesen“ [= Vorlesungen zu halten, d. h. zu lehren]) genannt. Im Unterschied zur Lehrbefähigung ist sie oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite

Property Value
dbo:abstract
  • Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrberechtigung. Letztere wird auch Lehrerlaubnis, Lehrbefugnis oder venia legendi (aus dem Lateinischen für „Erlaubnis vorzulesen“ [= Vorlesungen zu halten, d. h. zu lehren]) genannt. Im Unterschied zur Lehrbefähigung ist sie oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann. An einigen Fakultäten wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens lediglich die akademische Bezeichnung Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) verliehen, die dann einziges äußeres Erkennungsmerkmal der erworbenen Qualifikation ist. Zahlreiche Fakultäten verleihen jedoch zusätzlich den akademischen Grad eines habilitierten Doktors (Doctor habilitatus, kurz: Dr. habil.), welcher auch nach Beendigung der Lehrtätigkeit erhalten bleibt. In Deutschland ist seit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes 2002 die Habilitation im Unterschied zu früher nicht mehr die einzige Qualifikation für den Beruf des Hochschullehrers an wissenschaftlichen Hochschulen. Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren sind vielmehr an wissenschaftlichen Hochschulen „zusätzliche wissenschaftliche Leistungen“, die in verschiedenen institutionellen Rahmen – einer Habilitation, einer Juniorprofessur, Wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen u. Ä. – erbracht werden können; für künstlerische und Fachhochschulen gelten entsprechende Anforderungen (vgl. die jeweiligen Hochschulgesetze der Länder). Im Gegensatz zu Habilitanden gehören Juniorprofessoren bereits zur Gruppe der Hochschullehrer, wenn auch auf Zeit. Hinsichtlich der praktischen Bedeutung der Habilitation gibt es große Unterschiede zwischen den Fächern. (de)
  • Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrberechtigung. Letztere wird auch Lehrerlaubnis, Lehrbefugnis oder venia legendi (aus dem Lateinischen für „Erlaubnis vorzulesen“ [= Vorlesungen zu halten, d. h. zu lehren]) genannt. Im Unterschied zur Lehrbefähigung ist sie oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann. An einigen Fakultäten wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens lediglich die akademische Bezeichnung Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) verliehen, die dann einziges äußeres Erkennungsmerkmal der erworbenen Qualifikation ist. Zahlreiche Fakultäten verleihen jedoch zusätzlich den akademischen Grad eines habilitierten Doktors (Doctor habilitatus, kurz: Dr. habil.), welcher auch nach Beendigung der Lehrtätigkeit erhalten bleibt. In Deutschland ist seit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes 2002 die Habilitation im Unterschied zu früher nicht mehr die einzige Qualifikation für den Beruf des Hochschullehrers an wissenschaftlichen Hochschulen. Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren sind vielmehr an wissenschaftlichen Hochschulen „zusätzliche wissenschaftliche Leistungen“, die in verschiedenen institutionellen Rahmen – einer Habilitation, einer Juniorprofessur, Wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen u. Ä. – erbracht werden können; für künstlerische und Fachhochschulen gelten entsprechende Anforderungen (vgl. die jeweiligen Hochschulgesetze der Länder). Im Gegensatz zu Habilitanden gehören Juniorprofessoren bereits zur Gruppe der Hochschullehrer, wenn auch auf Zeit. Hinsichtlich der praktischen Bedeutung der Habilitation gibt es große Unterschiede zwischen den Fächern. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4158652-9
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 53502 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158488571 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrberechtigung. Letztere wird auch Lehrerlaubnis, Lehrbefugnis oder venia legendi (aus dem Lateinischen für „Erlaubnis vorzulesen“ [= Vorlesungen zu halten, d. h. zu lehren]) genannt. Im Unterschied zur Lehrbefähigung ist sie oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite (de)
  • Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrberechtigung. Letztere wird auch Lehrerlaubnis, Lehrbefugnis oder venia legendi (aus dem Lateinischen für „Erlaubnis vorzulesen“ [= Vorlesungen zu halten, d. h. zu lehren]) genannt. Im Unterschied zur Lehrbefähigung ist sie oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite (de)
rdfs:label
  • Habilitation (de)
  • Habilitation (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is prop-de:titelerg of
is foaf:primaryTopic of