Günther M. Sander (* 23. Januar 1961 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof. Nach dem Abitur am Berliner Canisius-Kolleg studierte Sander von 1979 bis 1984 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Während des Rechtsreferendariats war er von 1985 bis 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ulrich Eisenberg am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Freien Universität Berlin. 1988 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein, wo er zunächst bei der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin tätig war. 1991 wurde Sander zum Richter am Landgericht Berlin ernannt, aber sogleich bis 1994 an die Senatsverwaltung für Justiz, Abteilung Justizprüfungsamt abgeordnet. 1996 wurde

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  • Günther M. Sander (* 23. Januar 1961 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof. Nach dem Abitur am Berliner Canisius-Kolleg studierte Sander von 1979 bis 1984 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Während des Rechtsreferendariats war er von 1985 bis 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ulrich Eisenberg am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Freien Universität Berlin. 1988 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein, wo er zunächst bei der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin tätig war. 1991 wurde Sander zum Richter am Landgericht Berlin ernannt, aber sogleich bis 1994 an die Senatsverwaltung für Justiz, Abteilung Justizprüfungsamt abgeordnet. 1996 wurde er mit einer von Ulrich Eisenberg betreuten Arbeit „Zur Beurteilung exihibitionistischer Handlungen“ zum Dr. iur. promoviert. Von 1997 bis 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Jahr 2000 wurde Sander zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin befördert. Am 4. Februar 2008 wurde Sander zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort war er zunächst dem 1. Strafsenat zugewiesen, der für die Revisionen der Oberlandesgerichtsbezirke Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Stuttgart sowie für Militärstrafsachen zuständig ist, nun dem 5. Strafsenat, unterdessen als stellvertretender Vorsitzender. Außerdem ist ihm die Funktion des Ermittlungsrichters VI. übertragen worden. Sander war seit 1991 als Dozent und Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig. Im Jahr 2004 wurde er dort zum Honorarprofessor für Straf- und Strafprozessrecht ernannt. Er ist zusammen mit Klaus Miebach Redakteur eines Bandes des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch (§§ 185- 262 StGB) und Coautor dieses Bandes. (de)
  • Günther M. Sander (* 23. Januar 1961 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof. Nach dem Abitur am Berliner Canisius-Kolleg studierte Sander von 1979 bis 1984 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Während des Rechtsreferendariats war er von 1985 bis 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ulrich Eisenberg am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Freien Universität Berlin. 1988 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein, wo er zunächst bei der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin tätig war. 1991 wurde Sander zum Richter am Landgericht Berlin ernannt, aber sogleich bis 1994 an die Senatsverwaltung für Justiz, Abteilung Justizprüfungsamt abgeordnet. 1996 wurde er mit einer von Ulrich Eisenberg betreuten Arbeit „Zur Beurteilung exihibitionistischer Handlungen“ zum Dr. iur. promoviert. Von 1997 bis 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Jahr 2000 wurde Sander zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin befördert. Am 4. Februar 2008 wurde Sander zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort war er zunächst dem 1. Strafsenat zugewiesen, der für die Revisionen der Oberlandesgerichtsbezirke Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Stuttgart sowie für Militärstrafsachen zuständig ist, nun dem 5. Strafsenat, unterdessen als stellvertretender Vorsitzender. Außerdem ist ihm die Funktion des Ermittlungsrichters VI. übertragen worden. Sander war seit 1991 als Dozent und Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig. Im Jahr 2004 wurde er dort zum Honorarprofessor für Straf- und Strafprozessrecht ernannt. Er ist zusammen mit Klaus Miebach Redakteur eines Bandes des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch (§§ 185- 262 StGB) und Coautor dieses Bandes. (de)
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  • Günther M. Sander (* 23. Januar 1961 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof. Nach dem Abitur am Berliner Canisius-Kolleg studierte Sander von 1979 bis 1984 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Während des Rechtsreferendariats war er von 1985 bis 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ulrich Eisenberg am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Freien Universität Berlin. 1988 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein, wo er zunächst bei der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin tätig war. 1991 wurde Sander zum Richter am Landgericht Berlin ernannt, aber sogleich bis 1994 an die Senatsverwaltung für Justiz, Abteilung Justizprüfungsamt abgeordnet. 1996 wurde (de)
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