Günstigerprüfung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Dabei wird in Fällen, in denen der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, vom Finanzamt eine Überprüfung durchgeführt, mit welcher der möglichen Varianten der Steuerpflichtige besser gestellt ist. Diese Variante ist dann bei der Festlegung der Steuer zugrunde zu legen. Günstigerprüfungen von Amts wegen werden durchgeführt:

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  • Günstigerprüfung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Dabei wird in Fällen, in denen der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, vom Finanzamt eine Überprüfung durchgeführt, mit welcher der möglichen Varianten der Steuerpflichtige besser gestellt ist. Diese Variante ist dann bei der Festlegung der Steuer zugrunde zu legen. Günstigerprüfungen von Amts wegen werden durchgeführt: * bei der Bewertung von Kinderermäßigungen, dabei wird überprüft, ob das gewährte Kindergeld oder die aus den Kinderfreibeträgen resultierende Steuerermäßigung günstiger ist (§ 31 EStG), * bei der Bewertung der Einzahlungen zur Riester-Rente, dabei wird überprüft, ob die gewährte „Riester-Zulage“ oder der Steuervorteil durch den möglichen Sonderausgabenabzug ein besseres Ergebnis bringt (§ 10a Abs. 2 EStG), * bei der Bewertung der Einzahlungen zur Rürup-Rente, dabei wird bis zum Jahr 2019 überprüft, ob der Steuervorteil nach dem bis 2005 geltenden Recht oder der nach dem neuen Recht ab 2005 günstiger ist (§ 10 Abs. 4a EStG). Auch nach Antrag durch den Steuerpflichtigen können Günstigerprüfungen vorgenommen werden. Das betrifft unter anderem ab dem Jahr 2009 die Überprüfung, ob die Einbeziehung von Kapitalerträgen in das zu versteuernde Einkommen zu einem günstigeren Ergebnis als der Steuerabzug durch die Abgeltungsteuer führt (§ 32d Abs. 6 EStG). (de)
  • Günstigerprüfung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Dabei wird in Fällen, in denen der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, vom Finanzamt eine Überprüfung durchgeführt, mit welcher der möglichen Varianten der Steuerpflichtige besser gestellt ist. Diese Variante ist dann bei der Festlegung der Steuer zugrunde zu legen. Günstigerprüfungen von Amts wegen werden durchgeführt: * bei der Bewertung von Kinderermäßigungen, dabei wird überprüft, ob das gewährte Kindergeld oder die aus den Kinderfreibeträgen resultierende Steuerermäßigung günstiger ist (§ 31 EStG), * bei der Bewertung der Einzahlungen zur Riester-Rente, dabei wird überprüft, ob die gewährte „Riester-Zulage“ oder der Steuervorteil durch den möglichen Sonderausgabenabzug ein besseres Ergebnis bringt (§ 10a Abs. 2 EStG), * bei der Bewertung der Einzahlungen zur Rürup-Rente, dabei wird bis zum Jahr 2019 überprüft, ob der Steuervorteil nach dem bis 2005 geltenden Recht oder der nach dem neuen Recht ab 2005 günstiger ist (§ 10 Abs. 4a EStG). Auch nach Antrag durch den Steuerpflichtigen können Günstigerprüfungen vorgenommen werden. Das betrifft unter anderem ab dem Jahr 2009 die Überprüfung, ob die Einbeziehung von Kapitalerträgen in das zu versteuernde Einkommen zu einem günstigeren Ergebnis als der Steuerabzug durch die Abgeltungsteuer führt (§ 32d Abs. 6 EStG). (de)
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  • Günstigerprüfung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Dabei wird in Fällen, in denen der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, vom Finanzamt eine Überprüfung durchgeführt, mit welcher der möglichen Varianten der Steuerpflichtige besser gestellt ist. Diese Variante ist dann bei der Festlegung der Steuer zugrunde zu legen. Günstigerprüfungen von Amts wegen werden durchgeführt: (de)
  • Günstigerprüfung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Dabei wird in Fällen, in denen der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, vom Finanzamt eine Überprüfung durchgeführt, mit welcher der möglichen Varianten der Steuerpflichtige besser gestellt ist. Diese Variante ist dann bei der Festlegung der Steuer zugrunde zu legen. Günstigerprüfungen von Amts wegen werden durchgeführt: (de)
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  • Günstigerprüfung (de)
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