Gymnasialprofessor ist eine Bezeichnung für an höheren Schulen wie Gymnasien Lehrende mit regional unterschiedlicher Bedeutung. In Deutschland war es eine Amtsbezeichnung im höheren Schuldienst. Einige wenige Lehrkräfte tragen sie noch. Ansonsten wird diese Amtsbezeichnung nicht mehr verliehen (auslaufende Amtsbezeichnung). Sie darf aber von den bisherigen Amtsinhabern weiter geführt werden. Diese Bezeichnung hat eine lange Tradition. Es gab sie schon im Deutschen Reich und davor in einzelnen deutschen Kleinstaaten.

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  • Gymnasialprofessor ist eine Bezeichnung für an höheren Schulen wie Gymnasien Lehrende mit regional unterschiedlicher Bedeutung. In Deutschland war es eine Amtsbezeichnung im höheren Schuldienst. Einige wenige Lehrkräfte tragen sie noch. Ansonsten wird diese Amtsbezeichnung nicht mehr verliehen (auslaufende Amtsbezeichnung). Sie darf aber von den bisherigen Amtsinhabern weiter geführt werden. Diese Bezeichnung hat eine lange Tradition. Es gab sie schon im Deutschen Reich und davor in einzelnen deutschen Kleinstaaten. In Österreich werden allgemein an höheren Schulen (AHS und BHS) Lehrende mit Universitätsbildung als Professoren bezeichnet, doch stand der Titel früher eigentlich nur den pragmatisierten Lehrern zu, seit 2006 aber führen die Vertragslehrer der Entlohnungsgruppen l pa und l 1 auch amtlich die Verwendungsbezeichnung „Professor“. Ursprünglich wurde der Berufstitel durch den Kaiser (anstelle von Gehaltsangleichungen an die allgemeinen Verwaltungsbeamten) eingeführt und besteht bis heute als Berufstitel für die an Universitäten ausgebildeten Lehrkräfte an Höheren Schulen bzw. LehrerInnenausbildungsstätten. Dienstältere Direktor(inn)en bekommen heute noch immer den Berufstitel „Hofrat“ (HR). (de)
  • Gymnasialprofessor ist eine Bezeichnung für an höheren Schulen wie Gymnasien Lehrende mit regional unterschiedlicher Bedeutung. In Deutschland war es eine Amtsbezeichnung im höheren Schuldienst. Einige wenige Lehrkräfte tragen sie noch. Ansonsten wird diese Amtsbezeichnung nicht mehr verliehen (auslaufende Amtsbezeichnung). Sie darf aber von den bisherigen Amtsinhabern weiter geführt werden. Diese Bezeichnung hat eine lange Tradition. Es gab sie schon im Deutschen Reich und davor in einzelnen deutschen Kleinstaaten. In Österreich werden allgemein an höheren Schulen (AHS und BHS) Lehrende mit Universitätsbildung als Professoren bezeichnet, doch stand der Titel früher eigentlich nur den pragmatisierten Lehrern zu, seit 2006 aber führen die Vertragslehrer der Entlohnungsgruppen l pa und l 1 auch amtlich die Verwendungsbezeichnung „Professor“. Ursprünglich wurde der Berufstitel durch den Kaiser (anstelle von Gehaltsangleichungen an die allgemeinen Verwaltungsbeamten) eingeführt und besteht bis heute als Berufstitel für die an Universitäten ausgebildeten Lehrkräfte an Höheren Schulen bzw. LehrerInnenausbildungsstätten. Dienstältere Direktor(inn)en bekommen heute noch immer den Berufstitel „Hofrat“ (HR). (de)
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  • Gymnasialprofessor ist eine Bezeichnung für an höheren Schulen wie Gymnasien Lehrende mit regional unterschiedlicher Bedeutung. In Deutschland war es eine Amtsbezeichnung im höheren Schuldienst. Einige wenige Lehrkräfte tragen sie noch. Ansonsten wird diese Amtsbezeichnung nicht mehr verliehen (auslaufende Amtsbezeichnung). Sie darf aber von den bisherigen Amtsinhabern weiter geführt werden. Diese Bezeichnung hat eine lange Tradition. Es gab sie schon im Deutschen Reich und davor in einzelnen deutschen Kleinstaaten. (de)
  • Gymnasialprofessor ist eine Bezeichnung für an höheren Schulen wie Gymnasien Lehrende mit regional unterschiedlicher Bedeutung. In Deutschland war es eine Amtsbezeichnung im höheren Schuldienst. Einige wenige Lehrkräfte tragen sie noch. Ansonsten wird diese Amtsbezeichnung nicht mehr verliehen (auslaufende Amtsbezeichnung). Sie darf aber von den bisherigen Amtsinhabern weiter geführt werden. Diese Bezeichnung hat eine lange Tradition. Es gab sie schon im Deutschen Reich und davor in einzelnen deutschen Kleinstaaten. (de)
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  • Gymnasialprofessor (de)
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