Gutsbezirke (in Österreich Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten. Im Gutsbezirk gab es jedoch keine Gemeindevertretung. Vielmehr wurden sie vom jeweiligen Gutsbesitzer verwaltet. Alle öffentlichen Rechte und Pflichten trafen sich daher in seiner Person.

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  • Gutsbezirke (in Österreich Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten. Im Gutsbezirk gab es jedoch keine Gemeindevertretung. Vielmehr wurden sie vom jeweiligen Gutsbesitzer verwaltet. Alle öffentlichen Rechte und Pflichten trafen sich daher in seiner Person. (de)
  • Gutsbezirke (in Österreich Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten. Im Gutsbezirk gab es jedoch keine Gemeindevertretung. Vielmehr wurden sie vom jeweiligen Gutsbesitzer verwaltet. Alle öffentlichen Rechte und Pflichten trafen sich daher in seiner Person. (de)
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  • Gutsbezirke (in Österreich Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten. Im Gutsbezirk gab es jedoch keine Gemeindevertretung. Vielmehr wurden sie vom jeweiligen Gutsbesitzer verwaltet. Alle öffentlichen Rechte und Pflichten trafen sich daher in seiner Person. (de)
  • Gutsbezirke (in Österreich Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten. Im Gutsbezirk gab es jedoch keine Gemeindevertretung. Vielmehr wurden sie vom jeweiligen Gutsbesitzer verwaltet. Alle öffentlichen Rechte und Pflichten trafen sich daher in seiner Person. (de)
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  • Gutsbezirk (de)
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