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- Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist Opfer eines Irrtums der deutschen Justiz. Er wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen. Nachdem mehrere Instanzen über sechs Jahre diese Einweisung bestätigten, wurden 2011 zahlreiche Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens laut. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung Mollath wiederum freigesprochen, diesmal wurde zudem festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung (zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung) nicht vorlagen. Der Fall Mollath wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, da neben den unmittelbaren Tatvorwürfen gegen Gustl Mollath unter anderem auch der Vorwurf von Schwarzgeldgeschäften gegen Mitarbeiter eines deutschen Geldinstituts, und der Vorwurf gegen seine Ehefrau, die ihn zu Unrecht beschuldigt haben sollte, sowie schwere Vorwürfe gegen Politik, Justiz und Gerichtsgutachter laut wurden. Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus und erschütterte die bayerische Justiz. Dass die Schwarzgeldvorwürfe nicht umfassend gerichtlich untersucht wurden, führte zudem zu Spekulationen, Mollath sei Opfer einer Intrige zur Vertuschung dieser Vorgänge geworden. Insbesondere, da ein 2012 öffentlich gewordener Revisionsbericht der Bank Unregelmäßigkeiten feststellte, die Mollaths Vorwürfe teilweise bestätigten. (de)
- Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist Opfer eines Irrtums der deutschen Justiz. Er wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen. Nachdem mehrere Instanzen über sechs Jahre diese Einweisung bestätigten, wurden 2011 zahlreiche Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens laut. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung Mollath wiederum freigesprochen, diesmal wurde zudem festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung (zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung) nicht vorlagen. Der Fall Mollath wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, da neben den unmittelbaren Tatvorwürfen gegen Gustl Mollath unter anderem auch der Vorwurf von Schwarzgeldgeschäften gegen Mitarbeiter eines deutschen Geldinstituts, und der Vorwurf gegen seine Ehefrau, die ihn zu Unrecht beschuldigt haben sollte, sowie schwere Vorwürfe gegen Politik, Justiz und Gerichtsgutachter laut wurden. Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus und erschütterte die bayerische Justiz. Dass die Schwarzgeldvorwürfe nicht umfassend gerichtlich untersucht wurden, führte zudem zu Spekulationen, Mollath sei Opfer einer Intrige zur Vertuschung dieser Vorgänge geworden. Insbesondere, da ein 2012 öffentlich gewordener Revisionsbericht der Bank Unregelmäßigkeiten feststellte, die Mollaths Vorwürfe teilweise bestätigten. (de)
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- Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist Opfer eines Irrtums der deutschen Justiz. Er wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen. Nachdem mehrere Instanzen über sechs Jahre diese Einweisung bestätigten, wurden 2011 zahlreiche Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens laut. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung Mollath wiederum freigesprochen, diesmal wurde zudem festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung (zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung) nicht vorlagen. (de)
- Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist Opfer eines Irrtums der deutschen Justiz. Er wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen. Nachdem mehrere Instanzen über sechs Jahre diese Einweisung bestätigten, wurden 2011 zahlreiche Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens laut. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung Mollath wiederum freigesprochen, diesmal wurde zudem festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung (zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung) nicht vorlagen. (de)
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- Mollath, Gustl (de)
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- Mollath, Gustl Ferdinand (vollständiger Name) (de)
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