Das deutsche Gräbergesetz (GräbG), im Langtitel „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“, regelt das Gedenken der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise. Es soll zukünftigen Generationen die Erinnerung an die Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft aufrechterhalten. Diese Gräber bleiben dauernd bestehen. Sie werden von den Bundesländern, in denen sie liegen, unterhalten; die finanziellen Mittel trägt letztlich der Bund. Für das Haushaltsjahr 2012 sind Ausgaben in Höhe von 34 Mio. EUR veranschlagt.

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  • Das deutsche Gräbergesetz (GräbG), im Langtitel „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“, regelt das Gedenken der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise. Es soll zukünftigen Generationen die Erinnerung an die Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft aufrechterhalten. Diese Gräber bleiben dauernd bestehen. Sie werden von den Bundesländern, in denen sie liegen, unterhalten; die finanziellen Mittel trägt letztlich der Bund. Für das Haushaltsjahr 2012 sind Ausgaben in Höhe von 34 Mio. EUR veranschlagt. (de)
  • Das deutsche Gräbergesetz (GräbG), im Langtitel „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“, regelt das Gedenken der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise. Es soll zukünftigen Generationen die Erinnerung an die Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft aufrechterhalten. Diese Gräber bleiben dauernd bestehen. Sie werden von den Bundesländern, in denen sie liegen, unterhalten; die finanziellen Mittel trägt letztlich der Bund. Für das Haushaltsjahr 2012 sind Ausgaben in Höhe von 34 Mio. EUR veranschlagt. (de)
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  • Gesetz über die Sorge
  • für die Kriegsgräber
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  • Gesetz über die Erhaltung
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  • Das deutsche Gräbergesetz (GräbG), im Langtitel „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“, regelt das Gedenken der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise. Es soll zukünftigen Generationen die Erinnerung an die Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft aufrechterhalten. Diese Gräber bleiben dauernd bestehen. Sie werden von den Bundesländern, in denen sie liegen, unterhalten; die finanziellen Mittel trägt letztlich der Bund. Für das Haushaltsjahr 2012 sind Ausgaben in Höhe von 34 Mio. EUR veranschlagt. (de)
  • Das deutsche Gräbergesetz (GräbG), im Langtitel „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“, regelt das Gedenken der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise. Es soll zukünftigen Generationen die Erinnerung an die Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft aufrechterhalten. Diese Gräber bleiben dauernd bestehen. Sie werden von den Bundesländern, in denen sie liegen, unterhalten; die finanziellen Mittel trägt letztlich der Bund. Für das Haushaltsjahr 2012 sind Ausgaben in Höhe von 34 Mio. EUR veranschlagt. (de)
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  • Gräbergesetz (de)
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