Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist eine Verordnung im Sinne von Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) und ist als solche Bestandteil des – sekundären – europäischen Gemeinschaftsrechts. Durch eine Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Gruppen von wettbewerbsbeschränkenden
* Vereinbarungen zwischen Unternehmen,
* Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen oder
* abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen und/oder Unternehmensvereinigungen unter bestimmten, in der Verordnung weiter bestimmten Voraussetzungen vom grundsätzlichen Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Kartellverbot) aus Artikel101 AEU-Vertrag(ehemals Art. 81 EG-Vertrag) ausgenommen. Die Gruppenfreistellungsverordnung konkretisiert dabei für die betroffene Gruppe verbindlich die in Art. 101 Absatz 3 AEU-Vertrag enthaltenen, sehr allgemeinen gehaltenen Voraussetzungen, unter denen eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung oder Verhaltensweise vom Kartellverbot ausgenommen ist. Gruppenfreistellungsverordnungen sind insofern Bestandteil des europäischen Wettbewerbsrechts. (de)
- Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist eine Verordnung im Sinne von Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) und ist als solche Bestandteil des – sekundären – europäischen Gemeinschaftsrechts. Durch eine Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Gruppen von wettbewerbsbeschränkenden
* Vereinbarungen zwischen Unternehmen,
* Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen oder
* abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen und/oder Unternehmensvereinigungen unter bestimmten, in der Verordnung weiter bestimmten Voraussetzungen vom grundsätzlichen Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Kartellverbot) aus Artikel101 AEU-Vertrag(ehemals Art. 81 EG-Vertrag) ausgenommen. Die Gruppenfreistellungsverordnung konkretisiert dabei für die betroffene Gruppe verbindlich die in Art. 101 Absatz 3 AEU-Vertrag enthaltenen, sehr allgemeinen gehaltenen Voraussetzungen, unter denen eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung oder Verhaltensweise vom Kartellverbot ausgenommen ist. Gruppenfreistellungsverordnungen sind insofern Bestandteil des europäischen Wettbewerbsrechts. (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist eine Verordnung im Sinne von Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) und ist als solche Bestandteil des – sekundären – europäischen Gemeinschaftsrechts. Durch eine Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Gruppen von wettbewerbsbeschränkenden
* Vereinbarungen zwischen Unternehmen,
* Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen oder
* abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen und/oder Unternehmensvereinigungen (de)
- Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist eine Verordnung im Sinne von Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) und ist als solche Bestandteil des – sekundären – europäischen Gemeinschaftsrechts. Durch eine Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Gruppen von wettbewerbsbeschränkenden
* Vereinbarungen zwischen Unternehmen,
* Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen oder
* abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen und/oder Unternehmensvereinigungen (de)
|
rdfs:label
|
- Gruppenfreistellungsverordnung (de)
- Gruppenfreistellungsverordnung (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageDisambiguates
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |