Unter einem Großkredit versteht man im Bankwesen Kredite, die ein Kreditinstitut an einen Kreditnehmer oder an eine Gruppe verbundener Kunden gewährt und deren Höhe 10 % der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstituts erreicht oder überschreitet (Art. 392 CRR).

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  • Unter einem Großkredit versteht man im Bankwesen Kredite, die ein Kreditinstitut an einen Kreditnehmer oder an eine Gruppe verbundener Kunden gewährt und deren Höhe 10 % der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstituts erreicht oder überschreitet (Art. 392 CRR). (de)
  • Unter einem Großkredit versteht man im Bankwesen Kredite, die ein Kreditinstitut an einen Kreditnehmer oder an eine Gruppe verbundener Kunden gewährt und deren Höhe 10 % der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstituts erreicht oder überschreitet (Art. 392 CRR). (de)
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  • Großkredit (de)
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