Großgemeinde ist eine Bezeichnung für eine Gemeinde, die aus mehreren Ortsteilen besteht und häufig im Rahmen einer Gebietsreform aus mehreren selbständigen Gemeinden gebildet wurde. Ebenso wie die nur aus einem Ortsteil bestehenden Gemeinden, haben Großgemeinden eine einheitliche Gemeindeverwaltung und -leitung (Gemeinderat und Bürgermeister). Sie sind, sofern sie aus Fusionen entstanden, Rechtsnachfolger ihrer vormals selbständigen Gemeindeteile und treten mit dem Zusammenschluss in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinden ein. In Teilen Deutschlands handelt es sich bei Großgemeinden rechtlich um Einheitsgemeinden. In besonderen Fällen wurde Großgemeinden auch das Recht zuerkannt, sich Stadt nennen zu können. Dies ist von der jeweiligen Kommunalverfassung oder der Gemeindeordnu

Property Value
dbo:abstract
  • Großgemeinde ist eine Bezeichnung für eine Gemeinde, die aus mehreren Ortsteilen besteht und häufig im Rahmen einer Gebietsreform aus mehreren selbständigen Gemeinden gebildet wurde. Ebenso wie die nur aus einem Ortsteil bestehenden Gemeinden, haben Großgemeinden eine einheitliche Gemeindeverwaltung und -leitung (Gemeinderat und Bürgermeister). Sie sind, sofern sie aus Fusionen entstanden, Rechtsnachfolger ihrer vormals selbständigen Gemeindeteile und treten mit dem Zusammenschluss in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinden ein. In Teilen Deutschlands handelt es sich bei Großgemeinden rechtlich um Einheitsgemeinden. In besonderen Fällen wurde Großgemeinden auch das Recht zuerkannt, sich Stadt nennen zu können. Dies ist von der jeweiligen Kommunalverfassung oder der Gemeindeordnung des Landes abhängig und beruht oft auf den bestehenden Stadtrechten eines oder mehrerer bisheriger Gemeinden. Doch können auch neue Großgemeinden, deren Ortsteile keine Stadtrechte besaßen, zu Städten erhoben werden, wie beispielsweise Rheinstetten in Baden-Württemberg. In Deutschland wird der Begriff umgangssprachlich gebraucht und hat sich vielerorts eingebürgert, weil es sich meist um Gemeinden mit einer großen Fläche handelt, wie zum Beispiel Am Mellensee in Brandenburg. Teilweise tauchen jedoch auch abwertende Begriffe wie „Retorten-Gemeinde“ oder „Kunst-Gemeinde“ auf, insbesondere wenn die Zusammenfassung mehrerer Gemeinden von der Bevölkerung ungewünscht ist und als widernatürlich empfunden wird. Gelegentlich ist es auch wieder zur Auflösung solcher Gemeinden gekommen, etwa im Falle der Stadt Lahn (Gießen/Wetzlar u. a.), welche nach heftigen Protesten der Bevölkerung (besonders der Wetzlarer) im Jahre 1979 wieder aufgehoben wurde. Auch in Österreich gibt es die Form der Großgemeinden, die aus einzelnen Katastralgemeinden gebildet wurden. Dabei kann es sich um zum Teil schon seit vielen Jahren zusammengewachsene Gemeinden handeln. Die letzten Gemeindereformen fanden in den meisten Teilen Österreich in den 1970er Jahren statt. Einige dieser Gemeinden, die trotz des Zusammenschlusses durchaus noch immer einwohnerarm oder von geringer Größe sein konnten, sind später auch wieder auseinandergeteilt worden, beispielsweise Stratzing und Lengenfeld in Niederösterreich. Die letzte Gemeindereform war 2015 in der Steiermark (Steiermärkische Gemeindestrukturreform). In anderen Staaten wurden von vornherein große Gemeinden mit mehreren Ortsteilen gebildet, zum Beispiel Anttola in Finnland, das mittlerweile im mehr als 2000 km² großen Mikkeli aufgegangen ist. In China steht der Begriff für die eigene administrative Einheit der Großgemeinde, zum Beispiel Humen. (de)
  • Großgemeinde ist eine Bezeichnung für eine Gemeinde, die aus mehreren Ortsteilen besteht und häufig im Rahmen einer Gebietsreform aus mehreren selbständigen Gemeinden gebildet wurde. Ebenso wie die nur aus einem Ortsteil bestehenden Gemeinden, haben Großgemeinden eine einheitliche Gemeindeverwaltung und -leitung (Gemeinderat und Bürgermeister). Sie sind, sofern sie aus Fusionen entstanden, Rechtsnachfolger ihrer vormals selbständigen Gemeindeteile und treten mit dem Zusammenschluss in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinden ein. In Teilen Deutschlands handelt es sich bei Großgemeinden rechtlich um Einheitsgemeinden. In besonderen Fällen wurde Großgemeinden auch das Recht zuerkannt, sich Stadt nennen zu können. Dies ist von der jeweiligen Kommunalverfassung oder der Gemeindeordnung des Landes abhängig und beruht oft auf den bestehenden Stadtrechten eines oder mehrerer bisheriger Gemeinden. Doch können auch neue Großgemeinden, deren Ortsteile keine Stadtrechte besaßen, zu Städten erhoben werden, wie beispielsweise Rheinstetten in Baden-Württemberg. In Deutschland wird der Begriff umgangssprachlich gebraucht und hat sich vielerorts eingebürgert, weil es sich meist um Gemeinden mit einer großen Fläche handelt, wie zum Beispiel Am Mellensee in Brandenburg. Teilweise tauchen jedoch auch abwertende Begriffe wie „Retorten-Gemeinde“ oder „Kunst-Gemeinde“ auf, insbesondere wenn die Zusammenfassung mehrerer Gemeinden von der Bevölkerung ungewünscht ist und als widernatürlich empfunden wird. Gelegentlich ist es auch wieder zur Auflösung solcher Gemeinden gekommen, etwa im Falle der Stadt Lahn (Gießen/Wetzlar u. a.), welche nach heftigen Protesten der Bevölkerung (besonders der Wetzlarer) im Jahre 1979 wieder aufgehoben wurde. Auch in Österreich gibt es die Form der Großgemeinden, die aus einzelnen Katastralgemeinden gebildet wurden. Dabei kann es sich um zum Teil schon seit vielen Jahren zusammengewachsene Gemeinden handeln. Die letzten Gemeindereformen fanden in den meisten Teilen Österreich in den 1970er Jahren statt. Einige dieser Gemeinden, die trotz des Zusammenschlusses durchaus noch immer einwohnerarm oder von geringer Größe sein konnten, sind später auch wieder auseinandergeteilt worden, beispielsweise Stratzing und Lengenfeld in Niederösterreich. Die letzte Gemeindereform war 2015 in der Steiermark (Steiermärkische Gemeindestrukturreform). In anderen Staaten wurden von vornherein große Gemeinden mit mehreren Ortsteilen gebildet, zum Beispiel Anttola in Finnland, das mittlerweile im mehr als 2000 km² großen Mikkeli aufgegangen ist. In China steht der Begriff für die eigene administrative Einheit der Großgemeinde, zum Beispiel Humen. (de)
dbo:wikiPageID
  • 184224 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 147149302 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Großgemeinde ist eine Bezeichnung für eine Gemeinde, die aus mehreren Ortsteilen besteht und häufig im Rahmen einer Gebietsreform aus mehreren selbständigen Gemeinden gebildet wurde. Ebenso wie die nur aus einem Ortsteil bestehenden Gemeinden, haben Großgemeinden eine einheitliche Gemeindeverwaltung und -leitung (Gemeinderat und Bürgermeister). Sie sind, sofern sie aus Fusionen entstanden, Rechtsnachfolger ihrer vormals selbständigen Gemeindeteile und treten mit dem Zusammenschluss in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinden ein. In Teilen Deutschlands handelt es sich bei Großgemeinden rechtlich um Einheitsgemeinden. In besonderen Fällen wurde Großgemeinden auch das Recht zuerkannt, sich Stadt nennen zu können. Dies ist von der jeweiligen Kommunalverfassung oder der Gemeindeordnu (de)
  • Großgemeinde ist eine Bezeichnung für eine Gemeinde, die aus mehreren Ortsteilen besteht und häufig im Rahmen einer Gebietsreform aus mehreren selbständigen Gemeinden gebildet wurde. Ebenso wie die nur aus einem Ortsteil bestehenden Gemeinden, haben Großgemeinden eine einheitliche Gemeindeverwaltung und -leitung (Gemeinderat und Bürgermeister). Sie sind, sofern sie aus Fusionen entstanden, Rechtsnachfolger ihrer vormals selbständigen Gemeindeteile und treten mit dem Zusammenschluss in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinden ein. In Teilen Deutschlands handelt es sich bei Großgemeinden rechtlich um Einheitsgemeinden. In besonderen Fällen wurde Großgemeinden auch das Recht zuerkannt, sich Stadt nennen zu können. Dies ist von der jeweiligen Kommunalverfassung oder der Gemeindeordnu (de)
rdfs:label
  • Großgemeinde (de)
  • Großgemeinde (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of