Die große selbständige Stadt ist eine besondere Gemeindeart nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, die kompetenzmäßig zwischen der normalen kreisangehörigen Gemeinde und der kreisfreien Stadt steht. Der Status wurde geschaffen, um die Folgen der Gebietsreform der 1970er Jahre für bestimmte Mittelstädte abzumildern.

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  • Die große selbständige Stadt ist eine besondere Gemeindeart nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, die kompetenzmäßig zwischen der normalen kreisangehörigen Gemeinde und der kreisfreien Stadt steht. Der Status wurde geschaffen, um die Folgen der Gebietsreform der 1970er Jahre für bestimmte Mittelstädte abzumildern. (de)
  • Die große selbständige Stadt ist eine besondere Gemeindeart nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, die kompetenzmäßig zwischen der normalen kreisangehörigen Gemeinde und der kreisfreien Stadt steht. Der Status wurde geschaffen, um die Folgen der Gebietsreform der 1970er Jahre für bestimmte Mittelstädte abzumildern. (de)
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  • Die große selbständige Stadt ist eine besondere Gemeindeart nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, die kompetenzmäßig zwischen der normalen kreisangehörigen Gemeinde und der kreisfreien Stadt steht. Der Status wurde geschaffen, um die Folgen der Gebietsreform der 1970er Jahre für bestimmte Mittelstädte abzumildern. (de)
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  • Große selbständige Stadt (de)
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