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- Große kreisangehörige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht in den bundesdeutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Entsprechende Bezeichnungen in anderen bundesdeutschen Ländern lauten Große selbständige Stadt und Große Kreisstadt. Größere kreisangehörige Städte übernehmen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – zusätzliche Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Landkreis zuständig ist.Die bevölkerungsreichste Große kreisangehörige Stadt in der Bundesrepublik Deutschland ist die rheinische Stadt Neuss in Nordrhein-Westfalen mit 155.414 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2015). (de)
- Große kreisangehörige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht in den bundesdeutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Entsprechende Bezeichnungen in anderen bundesdeutschen Ländern lauten Große selbständige Stadt und Große Kreisstadt. Größere kreisangehörige Städte übernehmen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – zusätzliche Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Landkreis zuständig ist.Die bevölkerungsreichste Große kreisangehörige Stadt in der Bundesrepublik Deutschland ist die rheinische Stadt Neuss in Nordrhein-Westfalen mit 155.414 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2015). (de)
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- Große kreisangehörige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht in den bundesdeutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Entsprechende Bezeichnungen in anderen bundesdeutschen Ländern lauten Große selbständige Stadt und Große Kreisstadt. Größere kreisangehörige Städte übernehmen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – zusätzliche Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Landkreis zuständig ist.Die bevölkerungsreichste Große kreisangehörige Stadt in der Bundesrepublik Deutschland ist die rheinische Stadt Neuss in Nordrhein-Westfalen mit 155.414 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2015). (de)
- Große kreisangehörige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht in den bundesdeutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Entsprechende Bezeichnungen in anderen bundesdeutschen Ländern lauten Große selbständige Stadt und Große Kreisstadt. Größere kreisangehörige Städte übernehmen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – zusätzliche Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Landkreis zuständig ist.Die bevölkerungsreichste Große kreisangehörige Stadt in der Bundesrepublik Deutschland ist die rheinische Stadt Neuss in Nordrhein-Westfalen mit 155.414 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2015). (de)
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- Große kreisangehörige Stadt (de)
- Große kreisangehörige Stadt (de)
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