Der Groninger Vergleich vom 8. September 1319 ist eine Vereinbarung zwischen den 20 selbständigen Ordenshäusern der Johanniter mit dem Steinfurter Komtur Heinrich von Selbach. Er regelte das Recht des Komturs, die Ordenshäuser besuchen zu dürfen und gebührend aufgenommen zu werden.

Property Value
dbo:abstract
  • Der Groninger Vergleich vom 8. September 1319 ist eine Vereinbarung zwischen den 20 selbständigen Ordenshäusern der Johanniter mit dem Steinfurter Komtur Heinrich von Selbach. Er regelte das Recht des Komturs, die Ordenshäuser besuchen zu dürfen und gebührend aufgenommen zu werden. (de)
  • Der Groninger Vergleich vom 8. September 1319 ist eine Vereinbarung zwischen den 20 selbständigen Ordenshäusern der Johanniter mit dem Steinfurter Komtur Heinrich von Selbach. Er regelte das Recht des Komturs, die Ordenshäuser besuchen zu dürfen und gebührend aufgenommen zu werden. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 9621736 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158780634 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Der Groninger Vergleich vom 8. September 1319 ist eine Vereinbarung zwischen den 20 selbständigen Ordenshäusern der Johanniter mit dem Steinfurter Komtur Heinrich von Selbach. Er regelte das Recht des Komturs, die Ordenshäuser besuchen zu dürfen und gebührend aufgenommen zu werden. (de)
  • Der Groninger Vergleich vom 8. September 1319 ist eine Vereinbarung zwischen den 20 selbständigen Ordenshäusern der Johanniter mit dem Steinfurter Komtur Heinrich von Selbach. Er regelte das Recht des Komturs, die Ordenshäuser besuchen zu dürfen und gebührend aufgenommen zu werden. (de)
rdfs:label
  • Groninger Vergleich (de)
  • Groninger Vergleich (de)
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of