In der Rechtswissenschaft und in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes verwendet man den Begriff Grenzwert für * eine maximal in einem bestimmten Zusammenhang (z. B. Arbeitsplatz) zulässige Menge/Konzentration eines umweltschädlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffes (der z. B. krebserregend, keimzellverändernd, fruchtschädigend oder Allergien hervorrufend ist) * oder eine sonstige messbare maximal zulässige gesundheitsschädliche oder belästigende Störgröße, z. B. für Lärm, Elektrische Felder oder für Radioaktivität.

Property Value
dbo:abstract
  • In der Rechtswissenschaft und in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes verwendet man den Begriff Grenzwert für * eine maximal in einem bestimmten Zusammenhang (z. B. Arbeitsplatz) zulässige Menge/Konzentration eines umweltschädlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffes (der z. B. krebserregend, keimzellverändernd, fruchtschädigend oder Allergien hervorrufend ist) * oder eine sonstige messbare maximal zulässige gesundheitsschädliche oder belästigende Störgröße, z. B. für Lärm, Elektrische Felder oder für Radioaktivität. Grenzwerte sind also rechtliche Festlegungen, die in der Regel auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über Schädlichkeit und Gefährlichkeit von Störgrößen beruhen. In manchen Fällen spielen neben der Schädlichkeit von Störgrößen auch Kosten/Nutzenüberlegungen oder politische Prioritäten eine Rolle für die Festlegung von Grenzwerten. So etwa müssen in Deutschland Lärmgrenzwerte, die beim Neubau oder Ausbau von Straßen einzuhalten sind und auf Erkenntnissen hinsichtlich der Schädlichkeit von Lärm, etwa der Verursachung von Herz- und Kreislauferkrankungen, beruhen, nicht an bestehenden Straßen eingehalten werden. Dort ist erst bei einem viel höheren Wert eine Sanierung vorgesehen (16. Straßenlärmschutzverordnung). Neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Stoffen oder Störgrößen oder Neubewertungen können zu einer Verschärfung also Absenkung von Grenzwerten oder zu einer Erhöhung von Grenzwerten führen. So erhöhte z. B. das CONTAM-Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auf einen Vorschlag aus den Codex Alimentarius hin den Grenzwert für das Schimmelpilzgift Aflatoxin in Lebensmitteln. (de)
  • In der Rechtswissenschaft und in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes verwendet man den Begriff Grenzwert für * eine maximal in einem bestimmten Zusammenhang (z. B. Arbeitsplatz) zulässige Menge/Konzentration eines umweltschädlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffes (der z. B. krebserregend, keimzellverändernd, fruchtschädigend oder Allergien hervorrufend ist) * oder eine sonstige messbare maximal zulässige gesundheitsschädliche oder belästigende Störgröße, z. B. für Lärm, Elektrische Felder oder für Radioaktivität. Grenzwerte sind also rechtliche Festlegungen, die in der Regel auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über Schädlichkeit und Gefährlichkeit von Störgrößen beruhen. In manchen Fällen spielen neben der Schädlichkeit von Störgrößen auch Kosten/Nutzenüberlegungen oder politische Prioritäten eine Rolle für die Festlegung von Grenzwerten. So etwa müssen in Deutschland Lärmgrenzwerte, die beim Neubau oder Ausbau von Straßen einzuhalten sind und auf Erkenntnissen hinsichtlich der Schädlichkeit von Lärm, etwa der Verursachung von Herz- und Kreislauferkrankungen, beruhen, nicht an bestehenden Straßen eingehalten werden. Dort ist erst bei einem viel höheren Wert eine Sanierung vorgesehen (16. Straßenlärmschutzverordnung). Neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Stoffen oder Störgrößen oder Neubewertungen können zu einer Verschärfung also Absenkung von Grenzwerten oder zu einer Erhöhung von Grenzwerten führen. So erhöhte z. B. das CONTAM-Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auf einen Vorschlag aus den Codex Alimentarius hin den Grenzwert für das Schimmelpilzgift Aflatoxin in Lebensmitteln. (de)
dbo:wikiPageID
  • 5592354 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158605885 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • In der Rechtswissenschaft und in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes verwendet man den Begriff Grenzwert für * eine maximal in einem bestimmten Zusammenhang (z. B. Arbeitsplatz) zulässige Menge/Konzentration eines umweltschädlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffes (der z. B. krebserregend, keimzellverändernd, fruchtschädigend oder Allergien hervorrufend ist) * oder eine sonstige messbare maximal zulässige gesundheitsschädliche oder belästigende Störgröße, z. B. für Lärm, Elektrische Felder oder für Radioaktivität. (de)
  • In der Rechtswissenschaft und in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes verwendet man den Begriff Grenzwert für * eine maximal in einem bestimmten Zusammenhang (z. B. Arbeitsplatz) zulässige Menge/Konzentration eines umweltschädlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffes (der z. B. krebserregend, keimzellverändernd, fruchtschädigend oder Allergien hervorrufend ist) * oder eine sonstige messbare maximal zulässige gesundheitsschädliche oder belästigende Störgröße, z. B. für Lärm, Elektrische Felder oder für Radioaktivität. (de)
rdfs:label
  • Grenzwert (Rechtswissenschaft) (de)
  • Grenzwert (Rechtswissenschaft) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of