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- Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Preußen und dem Königreich Frankreich vom 23. Oktober 1829 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Erklärung der beiden Staaten von 1827. Die Konvention von 1829 bestimmt seitdem – mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1920 – den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich regelte 1825 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber dem Königreich Bayern. (de)
- Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Preußen und dem Königreich Frankreich vom 23. Oktober 1829 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Erklärung der beiden Staaten von 1827. Die Konvention von 1829 bestimmt seitdem – mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1920 – den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich regelte 1825 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber dem Königreich Bayern. (de)
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- Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Preußen und dem Königreich Frankreich vom 23. Oktober 1829 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Erklärung der beiden Staaten von 1827. Die Konvention von 1829 bestimmt seitdem – mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1920 – den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich regelte 1825 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber dem Königreich Bayern. (de)
- Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Preußen und dem Königreich Frankreich vom 23. Oktober 1829 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Erklärung der beiden Staaten von 1827. Die Konvention von 1829 bestimmt seitdem – mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1920 – den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich regelte 1825 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber dem Königreich Bayern. (de)
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- Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich (de)
- Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich (de)
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