Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Frankreich vom 9. Dezember 1825 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Übereinkunft der beiden Staaten vom 5. Juli 1825. Die Konvention von 1825 bestimmt seitdem – mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1920 – den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich regelte 1829 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber Preußen.

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  • Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Frankreich vom 9. Dezember 1825 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Übereinkunft der beiden Staaten vom 5. Juli 1825. Die Konvention von 1825 bestimmt seitdem – mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1920 – den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich regelte 1829 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber Preußen. (de)
  • Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Frankreich vom 9. Dezember 1825 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Übereinkunft der beiden Staaten vom 5. Juli 1825. Die Konvention von 1825 bestimmt seitdem – mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1920 – den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich regelte 1829 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber Preußen. (de)
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  • Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Frankreich vom 9. Dezember 1825 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Übereinkunft der beiden Staaten vom 5. Juli 1825. Die Konvention von 1825 bestimmt seitdem – mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1920 – den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich regelte 1829 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber Preußen. (de)
  • Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Frankreich vom 9. Dezember 1825 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Übereinkunft der beiden Staaten vom 5. Juli 1825. Die Konvention von 1825 bestimmt seitdem – mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1920 – den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich regelte 1829 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber Preußen. (de)
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  • Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich (de)
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