Als Grenzfeststellung werden in der deutschen und österreichischen Katastervermessung bestimmte Verfahren zur Bildung, Vermessung oder Kennzeichnung von Grenzen bezeichnet. In einigen deutschen Bundesländern werden Grenzen einmalig festgestellt und bilden dann den maßgeblichen Katasternachweis. In anderen Bundesländern wird jede Übertragung einer im Kataster nachgewiesenen Grenze in die Örtlichkeit zur Prüfung der vorhandenen Abmarkung oder zur erneuten Abmarkung als Grenzfeststellung bezeichnet. Die Verfahrensabläufe und die Rechtswirkungen der Grenzfeststellung unterscheiden sich in den einzelnen Ländern. In der Regel werden Grenzfeststellungen auf Antrag vom zuständigen Katasteramt oder entsprechend befähigten Vermessungsbüros (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) durchgeführt un

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  • Als Grenzfeststellung werden in der deutschen und österreichischen Katastervermessung bestimmte Verfahren zur Bildung, Vermessung oder Kennzeichnung von Grenzen bezeichnet. In einigen deutschen Bundesländern werden Grenzen einmalig festgestellt und bilden dann den maßgeblichen Katasternachweis. In anderen Bundesländern wird jede Übertragung einer im Kataster nachgewiesenen Grenze in die Örtlichkeit zur Prüfung der vorhandenen Abmarkung oder zur erneuten Abmarkung als Grenzfeststellung bezeichnet. Die Verfahrensabläufe und die Rechtswirkungen der Grenzfeststellung unterscheiden sich in den einzelnen Ländern. In der Regel werden Grenzfeststellungen auf Antrag vom zuständigen Katasteramt oder entsprechend befähigten Vermessungsbüros (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) durchgeführt und sind kostenpflichtige Vermessungsleistungen. Im österreichischen Grenzfeststellungsverfahren nach §§ 850 bis 853 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches werden unkenntliche oder streitige Grenzen, die nicht im Grenzkataster enthalten sind, erneut kenntlich gemacht oder berichtigt. (de)
  • Als Grenzfeststellung werden in der deutschen und österreichischen Katastervermessung bestimmte Verfahren zur Bildung, Vermessung oder Kennzeichnung von Grenzen bezeichnet. In einigen deutschen Bundesländern werden Grenzen einmalig festgestellt und bilden dann den maßgeblichen Katasternachweis. In anderen Bundesländern wird jede Übertragung einer im Kataster nachgewiesenen Grenze in die Örtlichkeit zur Prüfung der vorhandenen Abmarkung oder zur erneuten Abmarkung als Grenzfeststellung bezeichnet. Die Verfahrensabläufe und die Rechtswirkungen der Grenzfeststellung unterscheiden sich in den einzelnen Ländern. In der Regel werden Grenzfeststellungen auf Antrag vom zuständigen Katasteramt oder entsprechend befähigten Vermessungsbüros (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) durchgeführt und sind kostenpflichtige Vermessungsleistungen. Im österreichischen Grenzfeststellungsverfahren nach §§ 850 bis 853 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches werden unkenntliche oder streitige Grenzen, die nicht im Grenzkataster enthalten sind, erneut kenntlich gemacht oder berichtigt. (de)
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  • Als Grenzfeststellung werden in der deutschen und österreichischen Katastervermessung bestimmte Verfahren zur Bildung, Vermessung oder Kennzeichnung von Grenzen bezeichnet. In einigen deutschen Bundesländern werden Grenzen einmalig festgestellt und bilden dann den maßgeblichen Katasternachweis. In anderen Bundesländern wird jede Übertragung einer im Kataster nachgewiesenen Grenze in die Örtlichkeit zur Prüfung der vorhandenen Abmarkung oder zur erneuten Abmarkung als Grenzfeststellung bezeichnet. Die Verfahrensabläufe und die Rechtswirkungen der Grenzfeststellung unterscheiden sich in den einzelnen Ländern. In der Regel werden Grenzfeststellungen auf Antrag vom zuständigen Katasteramt oder entsprechend befähigten Vermessungsbüros (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) durchgeführt un (de)
  • Als Grenzfeststellung werden in der deutschen und österreichischen Katastervermessung bestimmte Verfahren zur Bildung, Vermessung oder Kennzeichnung von Grenzen bezeichnet. In einigen deutschen Bundesländern werden Grenzen einmalig festgestellt und bilden dann den maßgeblichen Katasternachweis. In anderen Bundesländern wird jede Übertragung einer im Kataster nachgewiesenen Grenze in die Örtlichkeit zur Prüfung der vorhandenen Abmarkung oder zur erneuten Abmarkung als Grenzfeststellung bezeichnet. Die Verfahrensabläufe und die Rechtswirkungen der Grenzfeststellung unterscheiden sich in den einzelnen Ländern. In der Regel werden Grenzfeststellungen auf Antrag vom zuständigen Katasteramt oder entsprechend befähigten Vermessungsbüros (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) durchgeführt un (de)
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  • Grenzfeststellung (de)
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