Das Greifswalder Konsistorium war vom 16. bis 19. Jahrhundert das bedeutendste geistliche Gericht der evangelisch-lutherischen Landeskirche Pommerns. Das historische Kirchengericht ist nicht zu verwechseln mit dem Evangelischen Konsistorium Greifswald, welches nach 1945 aus dem Konsistorium der Provinz Pommern in Stettin entstand und bis zur Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland der Verwaltung Pommerschen Evangelischen Kirche diente.

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  • Das Greifswalder Konsistorium war vom 16. bis 19. Jahrhundert das bedeutendste geistliche Gericht der evangelisch-lutherischen Landeskirche Pommerns. Das historische Kirchengericht ist nicht zu verwechseln mit dem Evangelischen Konsistorium Greifswald, welches nach 1945 aus dem Konsistorium der Provinz Pommern in Stettin entstand und bis zur Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland der Verwaltung Pommerschen Evangelischen Kirche diente. (de)
  • Das Greifswalder Konsistorium war vom 16. bis 19. Jahrhundert das bedeutendste geistliche Gericht der evangelisch-lutherischen Landeskirche Pommerns. Das historische Kirchengericht ist nicht zu verwechseln mit dem Evangelischen Konsistorium Greifswald, welches nach 1945 aus dem Konsistorium der Provinz Pommern in Stettin entstand und bis zur Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland der Verwaltung Pommerschen Evangelischen Kirche diente. (de)
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  • Das Greifswalder Konsistorium war vom 16. bis 19. Jahrhundert das bedeutendste geistliche Gericht der evangelisch-lutherischen Landeskirche Pommerns. Das historische Kirchengericht ist nicht zu verwechseln mit dem Evangelischen Konsistorium Greifswald, welches nach 1945 aus dem Konsistorium der Provinz Pommern in Stettin entstand und bis zur Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland der Verwaltung Pommerschen Evangelischen Kirche diente. (de)
  • Das Greifswalder Konsistorium war vom 16. bis 19. Jahrhundert das bedeutendste geistliche Gericht der evangelisch-lutherischen Landeskirche Pommerns. Das historische Kirchengericht ist nicht zu verwechseln mit dem Evangelischen Konsistorium Greifswald, welches nach 1945 aus dem Konsistorium der Provinz Pommern in Stettin entstand und bis zur Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland der Verwaltung Pommerschen Evangelischen Kirche diente. (de)
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  • Greifswalder Konsistorium (de)
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