Als Globke-Prozess wird das Strafverfahren gegen den Chef des Bundeskanzleramts Hans Globke bezeichnet, das im Juli 1963 vor dem Obersten Gericht der DDR stattfand. Nach einem zweiwöchigen Schauprozess wurde Globke am 23. Juli 1963 in Abwesenheit wegen seiner Beteiligung an der antisemitischen Gesetzgebung des NS-Regimes als Ministerialrat im Reichsinnenministerium und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt.

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  • Als Globke-Prozess wird das Strafverfahren gegen den Chef des Bundeskanzleramts Hans Globke bezeichnet, das im Juli 1963 vor dem Obersten Gericht der DDR stattfand. Nach einem zweiwöchigen Schauprozess wurde Globke am 23. Juli 1963 in Abwesenheit wegen seiner Beteiligung an der antisemitischen Gesetzgebung des NS-Regimes als Ministerialrat im Reichsinnenministerium und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. (de)
  • Als Globke-Prozess wird das Strafverfahren gegen den Chef des Bundeskanzleramts Hans Globke bezeichnet, das im Juli 1963 vor dem Obersten Gericht der DDR stattfand. Nach einem zweiwöchigen Schauprozess wurde Globke am 23. Juli 1963 in Abwesenheit wegen seiner Beteiligung an der antisemitischen Gesetzgebung des NS-Regimes als Ministerialrat im Reichsinnenministerium und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. (de)
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  • Als Globke-Prozess wird das Strafverfahren gegen den Chef des Bundeskanzleramts Hans Globke bezeichnet, das im Juli 1963 vor dem Obersten Gericht der DDR stattfand. Nach einem zweiwöchigen Schauprozess wurde Globke am 23. Juli 1963 in Abwesenheit wegen seiner Beteiligung an der antisemitischen Gesetzgebung des NS-Regimes als Ministerialrat im Reichsinnenministerium und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. (de)
  • Als Globke-Prozess wird das Strafverfahren gegen den Chef des Bundeskanzleramts Hans Globke bezeichnet, das im Juli 1963 vor dem Obersten Gericht der DDR stattfand. Nach einem zweiwöchigen Schauprozess wurde Globke am 23. Juli 1963 in Abwesenheit wegen seiner Beteiligung an der antisemitischen Gesetzgebung des NS-Regimes als Ministerialrat im Reichsinnenministerium und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. (de)
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