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- Die Glaubensfreiheit im Islam bedeutet nach islamischem Recht die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben, und die Freiheit aller, den Islam anzunehmen. Muslime besitzen nicht das Recht, zu einer anderen Religion zu konvertieren. Das islamische Rechtssystem kennt für Muslime keine negative Religionsfreiheit und anerkennt auch nicht den Anspruch, keiner Religion anzugehören. Dafür beinhaltet die Glaubensfreiheit im Islam das Recht der Schriftbesitzer (ahl al-kitāb), ihren Glauben innerhalb gewisser Grenzen und gegen Zahlung (der Dschizya) zu praktizieren. Anhänger anderer Religionsgemeinschaften – Zoroastrier, Mandäer und andere – wurden ebenfalls geduldet. (de)
- Die Glaubensfreiheit im Islam bedeutet nach islamischem Recht die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben, und die Freiheit aller, den Islam anzunehmen. Muslime besitzen nicht das Recht, zu einer anderen Religion zu konvertieren. Das islamische Rechtssystem kennt für Muslime keine negative Religionsfreiheit und anerkennt auch nicht den Anspruch, keiner Religion anzugehören. Dafür beinhaltet die Glaubensfreiheit im Islam das Recht der Schriftbesitzer (ahl al-kitāb), ihren Glauben innerhalb gewisser Grenzen und gegen Zahlung (der Dschizya) zu praktizieren. Anhänger anderer Religionsgemeinschaften – Zoroastrier, Mandäer und andere – wurden ebenfalls geduldet. (de)
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- Die Glaubensfreiheit im Islam bedeutet nach islamischem Recht die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben, und die Freiheit aller, den Islam anzunehmen. Muslime besitzen nicht das Recht, zu einer anderen Religion zu konvertieren. Das islamische Rechtssystem kennt für Muslime keine negative Religionsfreiheit und anerkennt auch nicht den Anspruch, keiner Religion anzugehören. Dafür beinhaltet die Glaubensfreiheit im Islam das Recht der Schriftbesitzer (ahl al-kitāb), ihren Glauben innerhalb gewisser Grenzen und gegen Zahlung (der Dschizya) zu praktizieren. Anhänger anderer Religionsgemeinschaften – Zoroastrier, Mandäer und andere – wurden ebenfalls geduldet. (de)
- Die Glaubensfreiheit im Islam bedeutet nach islamischem Recht die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben, und die Freiheit aller, den Islam anzunehmen. Muslime besitzen nicht das Recht, zu einer anderen Religion zu konvertieren. Das islamische Rechtssystem kennt für Muslime keine negative Religionsfreiheit und anerkennt auch nicht den Anspruch, keiner Religion anzugehören. Dafür beinhaltet die Glaubensfreiheit im Islam das Recht der Schriftbesitzer (ahl al-kitāb), ihren Glauben innerhalb gewisser Grenzen und gegen Zahlung (der Dschizya) zu praktizieren. Anhänger anderer Religionsgemeinschaften – Zoroastrier, Mandäer und andere – wurden ebenfalls geduldet. (de)
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- Glaubensfreiheit im Islam (de)
- Glaubensfreiheit im Islam (de)
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