Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis der gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbebetriebe. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 Abs. 1 GewO. Innerhalb der Kommune ist zumeist das Gewerbe- oder Ordnungsamt für die Registerführung zuständig.

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  • Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis der gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbebetriebe. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 Abs. 1 GewO. Innerhalb der Kommune ist zumeist das Gewerbe- oder Ordnungsamt für die Registerführung zuständig. Das Gewerberegister soll Auskunft über Zahl und Art der in seinem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Gewerbebetriebe erteilen (so BT-Drs. 1/4170 S. 8). Erfasst werden Angaben zum Betriebsinhaber (u.a. Name, Geburtsdatum, Anschrift) und zum Betrieb (z. B. Geschäftsführung, Anschriften, angemeldete Tätigkeit). Daten aus den Gewerbemeldungen der Anzeigepflichtigen werden zu einem in § 14 Abs. 5 GewO definierten Teil weiteren Behörden übermittelt (Landratsamt, IHK, Handwerkskammer, Staatliches Umweltfachamt, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Eichamt, Bundesagentur für Arbeit, Spitzenverband der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Registergericht, Finanzamt, Statistisches Landesamt, Zollverwaltung). Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register und genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie zum Beispiel das Handelsregister. Gewerberegisterauskünfte können beantragt werden, die Erteilung steht jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde. Das Gewerberegister ist nicht mit dem beim Bundesjustizamt geführten Gewerbezentralregister zu verwechseln, in dem gewerberechtliche Verstöße für ganz Deutschland erfasst werden. Eine Unterarbeitsgruppe der Initiative Deutschland-Online beschäftigt sich mit dem Aufbau eines bundesweit standardisierten elektronischen Verfahrens, das über eine zentrale Verteilplattform die automatisierte Übermittlung der Daten aus den kommunalen Gewerberegistern ermöglicht. (de)
  • Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis der gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbebetriebe. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 Abs. 1 GewO. Innerhalb der Kommune ist zumeist das Gewerbe- oder Ordnungsamt für die Registerführung zuständig. Das Gewerberegister soll Auskunft über Zahl und Art der in seinem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Gewerbebetriebe erteilen (so BT-Drs. 1/4170 S. 8). Erfasst werden Angaben zum Betriebsinhaber (u.a. Name, Geburtsdatum, Anschrift) und zum Betrieb (z. B. Geschäftsführung, Anschriften, angemeldete Tätigkeit). Daten aus den Gewerbemeldungen der Anzeigepflichtigen werden zu einem in § 14 Abs. 5 GewO definierten Teil weiteren Behörden übermittelt (Landratsamt, IHK, Handwerkskammer, Staatliches Umweltfachamt, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Eichamt, Bundesagentur für Arbeit, Spitzenverband der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Registergericht, Finanzamt, Statistisches Landesamt, Zollverwaltung). Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register und genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie zum Beispiel das Handelsregister. Gewerberegisterauskünfte können beantragt werden, die Erteilung steht jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde. Das Gewerberegister ist nicht mit dem beim Bundesjustizamt geführten Gewerbezentralregister zu verwechseln, in dem gewerberechtliche Verstöße für ganz Deutschland erfasst werden. Eine Unterarbeitsgruppe der Initiative Deutschland-Online beschäftigt sich mit dem Aufbau eines bundesweit standardisierten elektronischen Verfahrens, das über eine zentrale Verteilplattform die automatisierte Übermittlung der Daten aus den kommunalen Gewerberegistern ermöglicht. (de)
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  • Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis der gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbebetriebe. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 Abs. 1 GewO. Innerhalb der Kommune ist zumeist das Gewerbe- oder Ordnungsamt für die Registerführung zuständig. (de)
  • Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis der gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbebetriebe. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 Abs. 1 GewO. Innerhalb der Kommune ist zumeist das Gewerbe- oder Ordnungsamt für die Registerführung zuständig. (de)
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  • Gewerberegister (de)
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