Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Als getrennte Trägerschaft (auch: getrennte Aufgabenwahrnehmung, gAw) bezeichnete man bei der Bearbeitung von Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2011 die Situation in einer Kommune (Landkreis/Kreisfreie Stadt), dass diese weder durch eine Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen wurde noch die Kommune die Aufgaben im Rahmen des Optionsmodells selbst erledigte. In diesem Fall bearbeiteten die Kommune und die Agentur für Arbeit ihren Aufgabenbereich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen getrennt voneinander. Die getrennte Trägerschaft ist infolge einer Gesetzesänderung seit 1. Januar 2012 örtlich nicht mehr anzutreffen, da überall nur noch Optionskommunen oder Gemeinsame Einrichtungen von Agentur und Kommune arbeiten. Verschiedene theoretische Konzeptionen der getrennten Trägerschaft bezeichnete man als Kooperatives Jobcenter (KJC) oder Zentrum für Arbeit. (de)
- Als getrennte Trägerschaft (auch: getrennte Aufgabenwahrnehmung, gAw) bezeichnete man bei der Bearbeitung von Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2011 die Situation in einer Kommune (Landkreis/Kreisfreie Stadt), dass diese weder durch eine Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen wurde noch die Kommune die Aufgaben im Rahmen des Optionsmodells selbst erledigte. In diesem Fall bearbeiteten die Kommune und die Agentur für Arbeit ihren Aufgabenbereich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen getrennt voneinander. Die getrennte Trägerschaft ist infolge einer Gesetzesänderung seit 1. Januar 2012 örtlich nicht mehr anzutreffen, da überall nur noch Optionskommunen oder Gemeinsame Einrichtungen von Agentur und Kommune arbeiten. Verschiedene theoretische Konzeptionen der getrennten Trägerschaft bezeichnete man als Kooperatives Jobcenter (KJC) oder Zentrum für Arbeit. (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Als getrennte Trägerschaft (auch: getrennte Aufgabenwahrnehmung, gAw) bezeichnete man bei der Bearbeitung von Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2011 die Situation in einer Kommune (Landkreis/Kreisfreie Stadt), dass diese weder durch eine Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen wurde noch die Kommune die Aufgaben im Rahmen des Optionsmodells selbst erledigte. In diesem Fall bearbeiteten die Kommune und die Agentur für Arbeit ihren Aufgabenbereich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen getrennt voneinander. Die getrennte Trägerschaft ist infolge einer Gesetzesänderung seit 1. Januar 2012 örtlich nicht mehr anzutreffen, da überall nur noch Optionskommunen oder Gemeinsame Einrichtungen von Agentur und Kommune arbeiten. Verschiedene theoretische Konzeptionen der getrennten Trägerschaft bezeichnete man a (de)
- Als getrennte Trägerschaft (auch: getrennte Aufgabenwahrnehmung, gAw) bezeichnete man bei der Bearbeitung von Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2011 die Situation in einer Kommune (Landkreis/Kreisfreie Stadt), dass diese weder durch eine Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen wurde noch die Kommune die Aufgaben im Rahmen des Optionsmodells selbst erledigte. In diesem Fall bearbeiteten die Kommune und die Agentur für Arbeit ihren Aufgabenbereich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen getrennt voneinander. Die getrennte Trägerschaft ist infolge einer Gesetzesänderung seit 1. Januar 2012 örtlich nicht mehr anzutreffen, da überall nur noch Optionskommunen oder Gemeinsame Einrichtungen von Agentur und Kommune arbeiten. Verschiedene theoretische Konzeptionen der getrennten Trägerschaft bezeichnete man a (de)
|
rdfs:label
|
- Getrennte Trägerschaft (de)
- Getrennte Trägerschaft (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |