Im bis 2001 in Deutschland geltenden Bundes-Seuchengesetz bezeichnete der Begriff Gesundheitszeugnis in § 17, 18 die befriedigend verlaufene amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses war Beschäftigungsvoraussetzung in solchen Betrieben. Weiterhin werden Ergebnisse von Einstellungsuntersuchungen, die im Gesundheitsamt durch den amtsärztlichen Dienst durchgeführt werden, als Gesundheitszeugnis bezeichnet.

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  • Im bis 2001 in Deutschland geltenden Bundes-Seuchengesetz bezeichnete der Begriff Gesundheitszeugnis in § 17, 18 die befriedigend verlaufene amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses war Beschäftigungsvoraussetzung in solchen Betrieben. Auch die Tätigkeit von Prostituierten (Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr, Promiskuität) unterlag in Deutschland bis zum Jahr 2000 der amtsärztlichen Kontrolle: Der sogenannte „Bockschein“ konnte als Gesundheitszeugnis aufgefasst werden. Weiterhin werden Ergebnisse von Einstellungsuntersuchungen, die im Gesundheitsamt durch den amtsärztlichen Dienst durchgeführt werden, als Gesundheitszeugnis bezeichnet. Das Gesundheitszeugnis besagt nicht, dass eine Person gesund ist. Es besagt, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung der überprüfende Arzt nichts feststellen konnte, was einer Bescheinigung im Wege stehe. (de)
  • Im bis 2001 in Deutschland geltenden Bundes-Seuchengesetz bezeichnete der Begriff Gesundheitszeugnis in § 17, 18 die befriedigend verlaufene amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses war Beschäftigungsvoraussetzung in solchen Betrieben. Auch die Tätigkeit von Prostituierten (Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr, Promiskuität) unterlag in Deutschland bis zum Jahr 2000 der amtsärztlichen Kontrolle: Der sogenannte „Bockschein“ konnte als Gesundheitszeugnis aufgefasst werden. Weiterhin werden Ergebnisse von Einstellungsuntersuchungen, die im Gesundheitsamt durch den amtsärztlichen Dienst durchgeführt werden, als Gesundheitszeugnis bezeichnet. Das Gesundheitszeugnis besagt nicht, dass eine Person gesund ist. Es besagt, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung der überprüfende Arzt nichts feststellen konnte, was einer Bescheinigung im Wege stehe. (de)
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  • Im bis 2001 in Deutschland geltenden Bundes-Seuchengesetz bezeichnete der Begriff Gesundheitszeugnis in § 17, 18 die befriedigend verlaufene amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses war Beschäftigungsvoraussetzung in solchen Betrieben. Weiterhin werden Ergebnisse von Einstellungsuntersuchungen, die im Gesundheitsamt durch den amtsärztlichen Dienst durchgeführt werden, als Gesundheitszeugnis bezeichnet. (de)
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