Eine gestörte Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere für einen Schaden dergestalt verantwortlich sind, dass sie eigentlich als Gesamtschuldner haften würden, einer von ihnen jedoch aufgrund eines Haftungsprivilegs dem Geschädigten gegenüber von der Haftung freigestellt wäre. Hier stellt sich die Frage, wer die Folgen der Privilegierung tragen soll: Geschädigter, privilegierter Schädiger oder nichtprivilegierter Schädiger.

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  • Eine gestörte Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere für einen Schaden dergestalt verantwortlich sind, dass sie eigentlich als Gesamtschuldner haften würden, einer von ihnen jedoch aufgrund eines Haftungsprivilegs dem Geschädigten gegenüber von der Haftung freigestellt wäre. Hier stellt sich die Frage, wer die Folgen der Privilegierung tragen soll: Geschädigter, privilegierter Schädiger oder nichtprivilegierter Schädiger. (de)
  • Eine gestörte Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere für einen Schaden dergestalt verantwortlich sind, dass sie eigentlich als Gesamtschuldner haften würden, einer von ihnen jedoch aufgrund eines Haftungsprivilegs dem Geschädigten gegenüber von der Haftung freigestellt wäre. Hier stellt sich die Frage, wer die Folgen der Privilegierung tragen soll: Geschädigter, privilegierter Schädiger oder nichtprivilegierter Schädiger. (de)
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  • Eine gestörte Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere für einen Schaden dergestalt verantwortlich sind, dass sie eigentlich als Gesamtschuldner haften würden, einer von ihnen jedoch aufgrund eines Haftungsprivilegs dem Geschädigten gegenüber von der Haftung freigestellt wäre. Hier stellt sich die Frage, wer die Folgen der Privilegierung tragen soll: Geschädigter, privilegierter Schädiger oder nichtprivilegierter Schädiger. (de)
  • Eine gestörte Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere für einen Schaden dergestalt verantwortlich sind, dass sie eigentlich als Gesamtschuldner haften würden, einer von ihnen jedoch aufgrund eines Haftungsprivilegs dem Geschädigten gegenüber von der Haftung freigestellt wäre. Hier stellt sich die Frage, wer die Folgen der Privilegierung tragen soll: Geschädigter, privilegierter Schädiger oder nichtprivilegierter Schädiger. (de)
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  • Gestörte Gesamtschuld (de)
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