Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen (Rentenanspruch). Neben den Beschäftigten sind in der Rentenversicherung weitere Personen pflichtversichert. Auch eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht.

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  • Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen (Rentenanspruch). Neben den Beschäftigten sind in der Rentenversicherung weitere Personen pflichtversichert. Auch eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht. Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene (kommende) Rente (Generationenvertrag). Es gibt erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, die vor allem für nicht beitragsgedeckte Leistungen wie beispielsweise Kindererziehungszeiten verwendet werden. Angesichts des demographischen Wandels wird häufig gefordert, eine zukunftsfähige Finanzierung durch die Umstellung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalbildendes System zu erreichen. Es ist jedoch umstritten, ob der demografische Wandel tatsächlich das umlagefinanzierte Rentensystem prinzipiell infrage stellt und ob das Kapitaldeckungssystem über private Versicherungen eine effektivere und sozial gerechte Finanzierung der Renten ermöglicht (vgl. Mackenroth-These). Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI).Für die Selbständigen und ihre Angehörigen der Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) i. V. m. dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG). (de)
  • Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen (Rentenanspruch). Neben den Beschäftigten sind in der Rentenversicherung weitere Personen pflichtversichert. Auch eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht. Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene (kommende) Rente (Generationenvertrag). Es gibt erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, die vor allem für nicht beitragsgedeckte Leistungen wie beispielsweise Kindererziehungszeiten verwendet werden. Angesichts des demographischen Wandels wird häufig gefordert, eine zukunftsfähige Finanzierung durch die Umstellung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalbildendes System zu erreichen. Es ist jedoch umstritten, ob der demografische Wandel tatsächlich das umlagefinanzierte Rentensystem prinzipiell infrage stellt und ob das Kapitaldeckungssystem über private Versicherungen eine effektivere und sozial gerechte Finanzierung der Renten ermöglicht (vgl. Mackenroth-These). Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI).Für die Selbständigen und ihre Angehörigen der Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) i. V. m. dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG). (de)
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  • Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen (Rentenanspruch). Neben den Beschäftigten sind in der Rentenversicherung weitere Personen pflichtversichert. Auch eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht. (de)
  • Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen (Rentenanspruch). Neben den Beschäftigten sind in der Rentenversicherung weitere Personen pflichtversichert. Auch eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht. (de)
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  • Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) (de)
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