Das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Die Genehmigungsbehörde ist hierbei vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Daneben kontrolliert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ein- und Ausfuhr von Kriegswaffen, beispielsweise durch regelmäßige Einsicht in die Kriegswaffenbücher.

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  • Das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Die Genehmigungsbehörde ist hierbei vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Daneben kontrolliert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ein- und Ausfuhr von Kriegswaffen, beispielsweise durch regelmäßige Einsicht in die Kriegswaffenbücher. Für den Export benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung. Handlungen, die ohne die erforderliche Genehmigung vorgenommen werden, stehen unter Strafe. Diese Strafen fallen deutlich gravierender aus als die des Außenwirtschaftsgesetzes und beinhalten Freiheitsstrafen (bis 5 Jahre). Von den Bestimmungen sind alle Vorrichtungen, Teile, Geräte, Einrichtungen, Substanzen und Organismen ausgenommen, die zivilen Zwecken oder der wissenschaftlichen, medizinischen oder industriellen Forschung auf dem Gebiet der reinen und angewandten Wissenschaft dienen. (de)
  • Das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Die Genehmigungsbehörde ist hierbei vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Daneben kontrolliert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ein- und Ausfuhr von Kriegswaffen, beispielsweise durch regelmäßige Einsicht in die Kriegswaffenbücher. Für den Export benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung. Handlungen, die ohne die erforderliche Genehmigung vorgenommen werden, stehen unter Strafe. Diese Strafen fallen deutlich gravierender aus als die des Außenwirtschaftsgesetzes und beinhalten Freiheitsstrafen (bis 5 Jahre). Von den Bestimmungen sind alle Vorrichtungen, Teile, Geräte, Einrichtungen, Substanzen und Organismen ausgenommen, die zivilen Zwecken oder der wissenschaftlichen, medizinischen oder industriellen Forschung auf dem Gebiet der reinen und angewandten Wissenschaft dienen. (de)
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  • Die Zuständigkeitsordnung in der Kriegswaffenkontrolle (de)
  • Die Zuständigkeitsordnung in der Kriegswaffenkontrolle (de)
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  • Simon Pschorr
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  • Ausgabe 2/2015
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  • Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen,
  • [Kriegswaffenkontrollgesetz]
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  • Art. 30 VO vom 31. August 2015
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  • 1990-11-22 (xsd:date)
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  • online; PDF; 1,4 MB
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  • Tübingen
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  • Jura Studium & Examen, Hefte
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  • Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes
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  • Das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Die Genehmigungsbehörde ist hierbei vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Daneben kontrolliert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ein- und Ausfuhr von Kriegswaffen, beispielsweise durch regelmäßige Einsicht in die Kriegswaffenbücher. (de)
  • Das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Die Genehmigungsbehörde ist hierbei vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Daneben kontrolliert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ein- und Ausfuhr von Kriegswaffen, beispielsweise durch regelmäßige Einsicht in die Kriegswaffenbücher. (de)
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  • Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (de)
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