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- Das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens war ein deutsches Reichsgesetz vom 26. Mai 1933. Das Gesetz ermächtigte die obersten Landesbehörden, Vermögen, Sachen und Rechte der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihrer Hilfs- und Ersatzorganisationen dauerhaft und entschädigungslos einzuziehen. Entsprechende Beschlagnahmungen und Enteignungen, die bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes stattgefunden hatten, konnten nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes rückwirkend bestätigt werden. (de)
- Das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens war ein deutsches Reichsgesetz vom 26. Mai 1933. Das Gesetz ermächtigte die obersten Landesbehörden, Vermögen, Sachen und Rechte der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihrer Hilfs- und Ersatzorganisationen dauerhaft und entschädigungslos einzuziehen. Entsprechende Beschlagnahmungen und Enteignungen, die bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes stattgefunden hatten, konnten nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes rückwirkend bestätigt werden. (de)
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- Das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens war ein deutsches Reichsgesetz vom 26. Mai 1933. Das Gesetz ermächtigte die obersten Landesbehörden, Vermögen, Sachen und Rechte der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihrer Hilfs- und Ersatzorganisationen dauerhaft und entschädigungslos einzuziehen. Entsprechende Beschlagnahmungen und Enteignungen, die bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes stattgefunden hatten, konnten nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes rückwirkend bestätigt werden. (de)
- Das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens war ein deutsches Reichsgesetz vom 26. Mai 1933. Das Gesetz ermächtigte die obersten Landesbehörden, Vermögen, Sachen und Rechte der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihrer Hilfs- und Ersatzorganisationen dauerhaft und entschädigungslos einzuziehen. Entsprechende Beschlagnahmungen und Enteignungen, die bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes stattgefunden hatten, konnten nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes rückwirkend bestätigt werden. (de)
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- Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens (de)
- Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens (de)
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