Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger, kurz Eingabengesetz, war ein Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Es stammt vom 19. Juni 1975 und trat zum 1. Juli 1975 in Kraft. Es sah unter anderem eine Antwortpflicht vor: Entscheidungen waren gemäß § 7 spätestens innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen. Das Gesetz wurde faktisch aufgehoben durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889).

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  • Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger, kurz Eingabengesetz, war ein Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Es stammt vom 19. Juni 1975 und trat zum 1. Juli 1975 in Kraft. Es sah unter anderem eine Antwortpflicht vor: Entscheidungen waren gemäß § 7 spätestens innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen. Das Gesetz wurde faktisch aufgehoben durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889). (de)
  • Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger, kurz Eingabengesetz, war ein Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Es stammt vom 19. Juni 1975 und trat zum 1. Juli 1975 in Kraft. Es sah unter anderem eine Antwortpflicht vor: Entscheidungen waren gemäß § 7 spätestens innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen. Das Gesetz wurde faktisch aufgehoben durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889). (de)
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  • Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger, kurz Eingabengesetz, war ein Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Es stammt vom 19. Juni 1975 und trat zum 1. Juli 1975 in Kraft. Es sah unter anderem eine Antwortpflicht vor: Entscheidungen waren gemäß § 7 spätestens innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen. Das Gesetz wurde faktisch aufgehoben durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889). (de)
  • Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger, kurz Eingabengesetz, war ein Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Es stammt vom 19. Juni 1975 und trat zum 1. Juli 1975 in Kraft. Es sah unter anderem eine Antwortpflicht vor: Entscheidungen waren gemäß § 7 spätestens innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen. Das Gesetz wurde faktisch aufgehoben durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889). (de)
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  • Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger (de)
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