Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war ein von der provisorischen Volkskammer, dem Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), am 27. September 1950 beschlossenes und ab dem 1. Oktober des gleichen Jahres geltendes Gesetz, mit dem in der DDR erstmals eine einheitliche rechtliche Regelung für die Bereiche Mutter- und Kinderschutz sowie Frauenrechte in Kraft trat. Ziele der Verabschiedung des Gesetzes waren gemäß seiner Präambel insbesondere die Durchsetzung des in der Verfassung der DDR enthaltenen Prinzips der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Festigung der Familie sowie die Förderung des Kinderreichtums. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war in der DDR die Grundlage für die Frauenpolitik und bis

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  • Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war ein von der provisorischen Volkskammer, dem Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), am 27. September 1950 beschlossenes und ab dem 1. Oktober des gleichen Jahres geltendes Gesetz, mit dem in der DDR erstmals eine einheitliche rechtliche Regelung für die Bereiche Mutter- und Kinderschutz sowie Frauenrechte in Kraft trat. Ziele der Verabschiedung des Gesetzes waren gemäß seiner Präambel insbesondere die Durchsetzung des in der Verfassung der DDR enthaltenen Prinzips der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Festigung der Familie sowie die Förderung des Kinderreichtums. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war in der DDR die Grundlage für die Frauenpolitik und bis 1972 für die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Mit der Unterzeichnung des Einigungsvertrages wurde es 1990 im Zuge der deutschen Wiedervereinigung aufgehoben. (de)
  • Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war ein von der provisorischen Volkskammer, dem Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), am 27. September 1950 beschlossenes und ab dem 1. Oktober des gleichen Jahres geltendes Gesetz, mit dem in der DDR erstmals eine einheitliche rechtliche Regelung für die Bereiche Mutter- und Kinderschutz sowie Frauenrechte in Kraft trat. Ziele der Verabschiedung des Gesetzes waren gemäß seiner Präambel insbesondere die Durchsetzung des in der Verfassung der DDR enthaltenen Prinzips der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Festigung der Familie sowie die Förderung des Kinderreichtums. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war in der DDR die Grundlage für die Frauenpolitik und bis 1972 für die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Mit der Unterzeichnung des Einigungsvertrages wurde es 1990 im Zuge der deutschen Wiedervereinigung aufgehoben. (de)
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  • Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war ein von der provisorischen Volkskammer, dem Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), am 27. September 1950 beschlossenes und ab dem 1. Oktober des gleichen Jahres geltendes Gesetz, mit dem in der DDR erstmals eine einheitliche rechtliche Regelung für die Bereiche Mutter- und Kinderschutz sowie Frauenrechte in Kraft trat. Ziele der Verabschiedung des Gesetzes waren gemäß seiner Präambel insbesondere die Durchsetzung des in der Verfassung der DDR enthaltenen Prinzips der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Festigung der Familie sowie die Förderung des Kinderreichtums. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war in der DDR die Grundlage für die Frauenpolitik und bis (de)
  • Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war ein von der provisorischen Volkskammer, dem Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), am 27. September 1950 beschlossenes und ab dem 1. Oktober des gleichen Jahres geltendes Gesetz, mit dem in der DDR erstmals eine einheitliche rechtliche Regelung für die Bereiche Mutter- und Kinderschutz sowie Frauenrechte in Kraft trat. Ziele der Verabschiedung des Gesetzes waren gemäß seiner Präambel insbesondere die Durchsetzung des in der Verfassung der DDR enthaltenen Prinzips der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Festigung der Familie sowie die Förderung des Kinderreichtums. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war in der DDR die Grundlage für die Frauenpolitik und bis (de)
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  • Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (de)
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