Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, auch als Gemeinnützigkeitsreform bezeichnet, ist ein Artikelgesetz, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Tätigkeiten in Deutschland verbessert. Dazu werden in verschiedenen Steuergesetzen entsprechende Anpassungen bestimmt.

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  • Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, auch als Gemeinnützigkeitsreform bezeichnet, ist ein Artikelgesetz, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Tätigkeiten in Deutschland verbessert. Dazu werden in verschiedenen Steuergesetzen entsprechende Anpassungen bestimmt. (de)
  • Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, auch als Gemeinnützigkeitsreform bezeichnet, ist ein Artikelgesetz, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Tätigkeiten in Deutschland verbessert. Dazu werden in verschiedenen Steuergesetzen entsprechende Anpassungen bestimmt. (de)
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  • überw. 1. Januar 2007
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  • Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
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  • Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, auch als Gemeinnützigkeitsreform bezeichnet, ist ein Artikelgesetz, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Tätigkeiten in Deutschland verbessert. Dazu werden in verschiedenen Steuergesetzen entsprechende Anpassungen bestimmt. (de)
  • Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, auch als Gemeinnützigkeitsreform bezeichnet, ist ein Artikelgesetz, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Tätigkeiten in Deutschland verbessert. Dazu werden in verschiedenen Steuergesetzen entsprechende Anpassungen bestimmt. (de)
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  • Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (de)
  • Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (de)
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