Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen war ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1951, mit dem die Rechtsstellung von Beamten, die vor dem 8. Mai 1945 in das Beamtenverhältnis berufen worden waren, gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland geregelt wurde.

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  • Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen war ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1951, mit dem die Rechtsstellung von Beamten, die vor dem 8. Mai 1945 in das Beamtenverhältnis berufen worden waren, gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland geregelt wurde. 131er wurden umgangssprachlich alle die Staatsdiener genannt, die infolge der Kriegsauswirkungen beschäftigungslos geworden waren und Anspruch auf Weiterbeschäftigung erhoben. Das waren u. a. Beamte, Hochschullehrer und Richter aus den Vertreibungsgebieten, Beamte in nicht mehr existierenden Verwaltungen und Berufssoldaten sowie alle die, die wegen ihrer Betätigung im Deutschen Reich (1933 bis 1945) nach dessen Ende zunächst nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet wurden und keine entsprechende Versorgung mehr erhielten. Dazu gehörten auch Angestellte und Arbeiter sowie Hinterbliebene. (de)
  • Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen war ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1951, mit dem die Rechtsstellung von Beamten, die vor dem 8. Mai 1945 in das Beamtenverhältnis berufen worden waren, gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland geregelt wurde. 131er wurden umgangssprachlich alle die Staatsdiener genannt, die infolge der Kriegsauswirkungen beschäftigungslos geworden waren und Anspruch auf Weiterbeschäftigung erhoben. Das waren u. a. Beamte, Hochschullehrer und Richter aus den Vertreibungsgebieten, Beamte in nicht mehr existierenden Verwaltungen und Berufssoldaten sowie alle die, die wegen ihrer Betätigung im Deutschen Reich (1933 bis 1945) nach dessen Ende zunächst nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet wurden und keine entsprechende Versorgung mehr erhielten. Dazu gehörten auch Angestellte und Arbeiter sowie Hinterbliebene. (de)
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  • Bundesrepublik Deutschland
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  • B68
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  • Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
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  • Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen war ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1951, mit dem die Rechtsstellung von Beamten, die vor dem 8. Mai 1945 in das Beamtenverhältnis berufen worden waren, gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland geregelt wurde. (de)
  • Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen war ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1951, mit dem die Rechtsstellung von Beamten, die vor dem 8. Mai 1945 in das Beamtenverhältnis berufen worden waren, gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland geregelt wurde. (de)
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  • Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (de)
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