Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit wurde am 20. Januar 1934 (RGBl. 1, S. 45-56) von der NS-Führung erlassen. Es regelte den äußeren Aufbau der Betriebe und führte in der Wirtschaft das Führerprinzip ein.

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  • Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit wurde am 20. Januar 1934 (RGBl. 1, S. 45-56) von der NS-Führung erlassen. Es regelte den äußeren Aufbau der Betriebe und führte in der Wirtschaft das Führerprinzip ein. (de)
  • Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit wurde am 20. Januar 1934 (RGBl. 1, S. 45-56) von der NS-Führung erlassen. Es regelte den äußeren Aufbau der Betriebe und führte in der Wirtschaft das Führerprinzip ein. (de)
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  • Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit wurde am 20. Januar 1934 (RGBl. 1, S. 45-56) von der NS-Führung erlassen. Es regelte den äußeren Aufbau der Betriebe und führte in der Wirtschaft das Führerprinzip ein. (de)
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  • Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (de)
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