Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im damaligen Landkreis (später Kreis) Kleve neu. Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Kleve die Städte Goch und Kleve, die amtsfreien Gemeinden Materborn und Pfalzdorf sowie sieben Ämter. Mit dem Gesetz wurden daraus sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei Stadtrecht hatten. Durch das Niederrhein-Gesetz wurden die Gemeinden in einen neuen, größeren Kreis Kleve eingegliedert.

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  • Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im damaligen Landkreis (später Kreis) Kleve neu. Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Kleve die Städte Goch und Kleve, die amtsfreien Gemeinden Materborn und Pfalzdorf sowie sieben Ämter. Mit dem Gesetz wurden daraus sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei Stadtrecht hatten. Durch das Niederrhein-Gesetz wurden die Gemeinden in einen neuen, größeren Kreis Kleve eingegliedert. (de)
  • Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im damaligen Landkreis (später Kreis) Kleve neu. Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Kleve die Städte Goch und Kleve, die amtsfreien Gemeinden Materborn und Pfalzdorf sowie sieben Ämter. Mit dem Gesetz wurden daraus sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei Stadtrecht hatten. Durch das Niederrhein-Gesetz wurden die Gemeinden in einen neuen, größeren Kreis Kleve eingegliedert. (de)
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  • Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im damaligen Landkreis (später Kreis) Kleve neu. Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Kleve die Städte Goch und Kleve, die amtsfreien Gemeinden Materborn und Pfalzdorf sowie sieben Ämter. Mit dem Gesetz wurden daraus sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei Stadtrecht hatten. Durch das Niederrhein-Gesetz wurden die Gemeinden in einen neuen, größeren Kreis Kleve eingegliedert. (de)
  • Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im damaligen Landkreis (später Kreis) Kleve neu. Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Kleve die Städte Goch und Kleve, die amtsfreien Gemeinden Materborn und Pfalzdorf sowie sieben Ämter. Mit dem Gesetz wurden daraus sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei Stadtrecht hatten. Durch das Niederrhein-Gesetz wurden die Gemeinden in einen neuen, größeren Kreis Kleve eingegliedert. (de)
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  • Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve (de)
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