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- Durch das im Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wurden die Vorschriften zum familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) neu ausgestaltet. Mit dem Gesetz wollte der Bundesgesetzgeber seiner Verpflichtung nachkommen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch dann sicherzustellen, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und dadurch das Kindeswohl gefährdet ist. Auslöser für das Gesetz waren mehrere Fälle, in denen Kinder gestorben waren, weil ihre Eltern sie vernachlässigt hatten, unter anderem der so genannte Mordfall Jessica. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 25. April 2008 mit den Stimmen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen einstimmig beschlossen. (de)
- Durch das im Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wurden die Vorschriften zum familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) neu ausgestaltet. Mit dem Gesetz wollte der Bundesgesetzgeber seiner Verpflichtung nachkommen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch dann sicherzustellen, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und dadurch das Kindeswohl gefährdet ist. Auslöser für das Gesetz waren mehrere Fälle, in denen Kinder gestorben waren, weil ihre Eltern sie vernachlässigt hatten, unter anderem der so genannte Mordfall Jessica. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 25. April 2008 mit den Stimmen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen einstimmig beschlossen. (de)
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- Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
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- Durch das im Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wurden die Vorschriften zum familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) neu ausgestaltet. Mit dem Gesetz wollte der Bundesgesetzgeber seiner Verpflichtung nachkommen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch dann sicherzustellen, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und dadurch das Kindeswohl gefährdet ist. (de)
- Durch das im Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wurden die Vorschriften zum familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) neu ausgestaltet. Mit dem Gesetz wollte der Bundesgesetzgeber seiner Verpflichtung nachkommen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch dann sicherzustellen, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und dadurch das Kindeswohl gefährdet ist. (de)
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- Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (de)
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