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- Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Es gehört zum so genannten Lauterkeitsrecht. Das UWG regelt das Marktverhalten der einzelnen Unternehmen und entspricht daher Vorschriften, die in anderen Rechtsordnungen etwa als „Marktrecht“ oder „Recht der Geschäftspraktiken“ (trade practices law) bezeichnet werden. Das UWG schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die Allgemeinheit (Dreigliedrigkeit des Schutzzwecks) vor einer unfairen Wettbewerbsverzerrung, beispielsweise durch irreführende Werbung. Maßgeblich beeinflusst wird das UWG vom europäischen Gemeinschaftsrecht. Dieses versucht, einige Bereiche europaweit mittels verbindlich umzusetzender Richtlinien zu harmonisieren. Die Geltung des Herkunftslandprinzips auch bei der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ist hingegen ein Desiderat der deutschen Unternehmen. Im Einzelnen gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs- und Auskunftsansprüche. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1896 wurde es häufig novelliert, umfassend zuletzt 2015. (de)
- Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Es gehört zum so genannten Lauterkeitsrecht. Das UWG regelt das Marktverhalten der einzelnen Unternehmen und entspricht daher Vorschriften, die in anderen Rechtsordnungen etwa als „Marktrecht“ oder „Recht der Geschäftspraktiken“ (trade practices law) bezeichnet werden. Das UWG schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die Allgemeinheit (Dreigliedrigkeit des Schutzzwecks) vor einer unfairen Wettbewerbsverzerrung, beispielsweise durch irreführende Werbung. Maßgeblich beeinflusst wird das UWG vom europäischen Gemeinschaftsrecht. Dieses versucht, einige Bereiche europaweit mittels verbindlich umzusetzender Richtlinien zu harmonisieren. Die Geltung des Herkunftslandprinzips auch bei der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ist hingegen ein Desiderat der deutschen Unternehmen. Im Einzelnen gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs- und Auskunftsansprüche. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1896 wurde es häufig novelliert, umfassend zuletzt 2015. (de)
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- Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes
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- Art. 4 G vom 17. Februar 2016
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- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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- Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Es gehört zum so genannten Lauterkeitsrecht. Das UWG regelt das Marktverhalten der einzelnen Unternehmen und entspricht daher Vorschriften, die in anderen Rechtsordnungen etwa als „Marktrecht“ oder „Recht der Geschäftspraktiken“ (trade practices law) bezeichnet werden. (de)
- Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Es gehört zum so genannten Lauterkeitsrecht. Das UWG regelt das Marktverhalten der einzelnen Unternehmen und entspricht daher Vorschriften, die in anderen Rechtsordnungen etwa als „Marktrecht“ oder „Recht der Geschäftspraktiken“ (trade practices law) bezeichnet werden. (de)
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- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (de)
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