Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Das Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 (RGBl. I, 360) erweiterte eine Anzeigepflicht für im Ausland befindliche Vermögenswerte und Devisen. Bei fristgerechter Anzeige bis zum 31. August 1933 wurde Straffreiheit für früher begangene Steuerzuwiderhandlungen zugesichert, für Nichtbefolgung wurden hohe Strafen angedroht. (de)
- Das Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 (RGBl. I, 360) erweiterte eine Anzeigepflicht für im Ausland befindliche Vermögenswerte und Devisen. Bei fristgerechter Anzeige bis zum 31. August 1933 wurde Straffreiheit für früher begangene Steuerzuwiderhandlungen zugesichert, für Nichtbefolgung wurden hohe Strafen angedroht. (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Das Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 (RGBl. I, 360) erweiterte eine Anzeigepflicht für im Ausland befindliche Vermögenswerte und Devisen. Bei fristgerechter Anzeige bis zum 31. August 1933 wurde Straffreiheit für früher begangene Steuerzuwiderhandlungen zugesichert, für Nichtbefolgung wurden hohe Strafen angedroht. (de)
- Das Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 (RGBl. I, 360) erweiterte eine Anzeigepflicht für im Ausland befindliche Vermögenswerte und Devisen. Bei fristgerechter Anzeige bis zum 31. August 1933 wurde Straffreiheit für früher begangene Steuerzuwiderhandlungen zugesichert, für Nichtbefolgung wurden hohe Strafen angedroht. (de)
|
rdfs:label
|
- Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft (de)
- Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is foaf:primaryTopic
of | |