Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt Bern und damit eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Ober-Gerwern besitzen.

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  • Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt Bern und damit eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Ober-Gerwern besitzen. Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern erscheint in den Quellen erstmals im 14. Jahrhundert und umfasste die Rotgerber. Ab dem 15. Jahrhundert musste einer der vier Venner Berns Stubengeselle zu Gerwern sein. Die aufstrebenden Geschlechter der Vennergesellschaften Pfistern, Schmieden, Metzgern und Gerwern hatten damit ein politisches Vorrecht. Zahlreiche Familien widmeten sich zunehmend der Politik und bildeten in der Neuzeit das Patriziat. Dies erklärt die hohe Anzahl regierender Familien auf Ober-Gerwern. (de)
  • Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt Bern und damit eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Ober-Gerwern besitzen. Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern erscheint in den Quellen erstmals im 14. Jahrhundert und umfasste die Rotgerber. Ab dem 15. Jahrhundert musste einer der vier Venner Berns Stubengeselle zu Gerwern sein. Die aufstrebenden Geschlechter der Vennergesellschaften Pfistern, Schmieden, Metzgern und Gerwern hatten damit ein politisches Vorrecht. Zahlreiche Familien widmeten sich zunehmend der Politik und bildeten in der Neuzeit das Patriziat. Dies erklärt die hohe Anzahl regierender Familien auf Ober-Gerwern. (de)
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  • Öffentlich-rechtliche Körperschaft für Kindes- und Erwachsenenschutz sowie Sozialhilfe
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  • Rudolf von Steiger
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  • Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt Bern und damit eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Ober-Gerwern besitzen. (de)
  • Die Gesellschaft zu Ober-Gerwern ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt Bern und damit eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Ober-Gerwern besitzen. (de)
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