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- Als Gesellenschaft oder Gesellenbruderschaft werden die seit dem 14. Jahrhundert urkundlich nachweisbaren Zusammenschlüsse der Gesellen und Knechte einer bestimmten Handwerksgruppe bezeichnet, die bei Streitigkeiten um Arbeitsbedingungen dem Zusammenschluss der Meister - das heißt der für dieses Handwerk zuständigen Zunft oder „Meisterschaft“ - gegenüberstanden. (de)
- Als Gesellenschaft oder Gesellenbruderschaft werden die seit dem 14. Jahrhundert urkundlich nachweisbaren Zusammenschlüsse der Gesellen und Knechte einer bestimmten Handwerksgruppe bezeichnet, die bei Streitigkeiten um Arbeitsbedingungen dem Zusammenschluss der Meister - das heißt der für dieses Handwerk zuständigen Zunft oder „Meisterschaft“ - gegenüberstanden. (de)
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- Als Gesellenschaft oder Gesellenbruderschaft werden die seit dem 14. Jahrhundert urkundlich nachweisbaren Zusammenschlüsse der Gesellen und Knechte einer bestimmten Handwerksgruppe bezeichnet, die bei Streitigkeiten um Arbeitsbedingungen dem Zusammenschluss der Meister - das heißt der für dieses Handwerk zuständigen Zunft oder „Meisterschaft“ - gegenüberstanden. (de)
- Als Gesellenschaft oder Gesellenbruderschaft werden die seit dem 14. Jahrhundert urkundlich nachweisbaren Zusammenschlüsse der Gesellen und Knechte einer bestimmten Handwerksgruppe bezeichnet, die bei Streitigkeiten um Arbeitsbedingungen dem Zusammenschluss der Meister - das heißt der für dieses Handwerk zuständigen Zunft oder „Meisterschaft“ - gegenüberstanden. (de)
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- Gesellenschaft (de)
- Gesellenschaft (de)
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