Im Völkerrecht und in nationalen Asylrechtssystemen ist geschlechtsspezifische Verfolgung ein Überbegriff für die verschiedenen Gründe für einen Antrag auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, für die das Geschlecht eine maßgebliche Rolle spielt. Geschlechtsspezifische Verfolgung kann sowohl durch Frauen als auch durch Männer geltend gemacht werden. Faktisch sind es jedoch mehr Frauen als Männer, wobei die Bezugnahme auf „Frauen“ hier auch Mädchen einschließt.

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  • Im Völkerrecht und in nationalen Asylrechtssystemen ist geschlechtsspezifische Verfolgung ein Überbegriff für die verschiedenen Gründe für einen Antrag auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, für die das Geschlecht eine maßgebliche Rolle spielt. Diese Definition der geschlechtsspezifischen Verfolgung ist festgelegt in den Richtlinien zur geschlechtsspezifischen Verfolgung, die das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) 2002 in Wahrnehmung seines Mandats erließ. Zu diesen Gründen lassen sich sowohl Formen sexueller Gewalt wie auch bestimmte Formen der Diskriminierung auf Basis des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung zählen. Dazu gehören etwa Ehrenmord, Zwangsabtreibung, Zwangsheirat, Zwangssterilisierung und Zwangsverstümmelungen wie die weibliche Genitalverstümmelung, unter Umständen auch häusliche Gewalt. Diskriminierung als solche zählt allgemein gesprochen nicht zu den Verfolgungsgründen, sehr wohl aber zählt eine systematisch betriebene Diskriminierung oder Benachteiligung mit kumulativer Wirkung hierzu, etwa „wenn die Diskriminierungsmaßnahmen Konsequenzen mit sich bringen, welche die betroffene Person in hohem Maße benachteiligen, z.B. eine erhebliche Einschränkung ihres Rechts, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, des Rechts auf Religionsausübung oder des Zugangs zu verfügbaren Bildungseinrichtungen.“ Geschlechtsspezifische Verfolgung kann sowohl durch Frauen als auch durch Männer geltend gemacht werden. Faktisch sind es jedoch mehr Frauen als Männer, wobei die Bezugnahme auf „Frauen“ hier auch Mädchen einschließt. (de)
  • Im Völkerrecht und in nationalen Asylrechtssystemen ist geschlechtsspezifische Verfolgung ein Überbegriff für die verschiedenen Gründe für einen Antrag auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, für die das Geschlecht eine maßgebliche Rolle spielt. Diese Definition der geschlechtsspezifischen Verfolgung ist festgelegt in den Richtlinien zur geschlechtsspezifischen Verfolgung, die das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) 2002 in Wahrnehmung seines Mandats erließ. Zu diesen Gründen lassen sich sowohl Formen sexueller Gewalt wie auch bestimmte Formen der Diskriminierung auf Basis des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung zählen. Dazu gehören etwa Ehrenmord, Zwangsabtreibung, Zwangsheirat, Zwangssterilisierung und Zwangsverstümmelungen wie die weibliche Genitalverstümmelung, unter Umständen auch häusliche Gewalt. Diskriminierung als solche zählt allgemein gesprochen nicht zu den Verfolgungsgründen, sehr wohl aber zählt eine systematisch betriebene Diskriminierung oder Benachteiligung mit kumulativer Wirkung hierzu, etwa „wenn die Diskriminierungsmaßnahmen Konsequenzen mit sich bringen, welche die betroffene Person in hohem Maße benachteiligen, z.B. eine erhebliche Einschränkung ihres Rechts, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, des Rechts auf Religionsausübung oder des Zugangs zu verfügbaren Bildungseinrichtungen.“ Geschlechtsspezifische Verfolgung kann sowohl durch Frauen als auch durch Männer geltend gemacht werden. Faktisch sind es jedoch mehr Frauen als Männer, wobei die Bezugnahme auf „Frauen“ hier auch Mädchen einschließt. (de)
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  • Im Völkerrecht und in nationalen Asylrechtssystemen ist geschlechtsspezifische Verfolgung ein Überbegriff für die verschiedenen Gründe für einen Antrag auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, für die das Geschlecht eine maßgebliche Rolle spielt. Geschlechtsspezifische Verfolgung kann sowohl durch Frauen als auch durch Männer geltend gemacht werden. Faktisch sind es jedoch mehr Frauen als Männer, wobei die Bezugnahme auf „Frauen“ hier auch Mädchen einschließt. (de)
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  • Geschlechtsspezifische Verfolgung (de)
  • Geschlechtsspezifische Verfolgung (de)
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