Der Begriff der Gesamtschuld (auch Haftung zur ungeteilten Hand) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts (im österreichischen und Schweizer Recht auch als Solidarschuld bezeichnet). Er umschreibt einen Fall der Schuldnermehrheit, bei dem mehrere Schuldner einem Gläubiger eine Leistung so schulden, dass dieser von jedem Gesamtschuldner die volle Leistung fordern kann, diese jedoch insgesamt nur einmal erhält. Die Gesamtschuld ist in den §§ 420 ff. BGB geregelt.

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  • Der Begriff der Gesamtschuld (auch Haftung zur ungeteilten Hand) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts (im österreichischen und Schweizer Recht auch als Solidarschuld bezeichnet). Er umschreibt einen Fall der Schuldnermehrheit, bei dem mehrere Schuldner einem Gläubiger eine Leistung so schulden, dass dieser von jedem Gesamtschuldner die volle Leistung fordern kann, diese jedoch insgesamt nur einmal erhält. Die Gesamtschuld ist in den §§ 420 ff. BGB geregelt. (de)
  • Der Begriff der Gesamtschuld (auch Haftung zur ungeteilten Hand) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts (im österreichischen und Schweizer Recht auch als Solidarschuld bezeichnet). Er umschreibt einen Fall der Schuldnermehrheit, bei dem mehrere Schuldner einem Gläubiger eine Leistung so schulden, dass dieser von jedem Gesamtschuldner die volle Leistung fordern kann, diese jedoch insgesamt nur einmal erhält. Die Gesamtschuld ist in den §§ 420 ff. BGB geregelt. (de)
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  • Gesamtschuld (de)
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