Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen. Er untersteht in seiner Funktion als Landesbeamter dienstrechtlich seinen jeweiligen Dienstvorgesetzten nach dem Beamtenrecht und als selbständig entscheidendes Vollstreckungsorgan formellrechtlich dem Vollstreckungsgericht im Wege eines Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs. Das schweizerische Pendant ist das Betreibungsamt.

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  • Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen. Er untersteht in seiner Funktion als Landesbeamter dienstrechtlich seinen jeweiligen Dienstvorgesetzten nach dem Beamtenrecht und als selbständig entscheidendes Vollstreckungsorgan formellrechtlich dem Vollstreckungsgericht im Wege eines Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs. Das schweizerische Pendant ist das Betreibungsamt. (de)
  • Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen. Er untersteht in seiner Funktion als Landesbeamter dienstrechtlich seinen jeweiligen Dienstvorgesetzten nach dem Beamtenrecht und als selbständig entscheidendes Vollstreckungsorgan formellrechtlich dem Vollstreckungsgericht im Wege eines Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs. Das schweizerische Pendant ist das Betreibungsamt. (de)
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  • Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen. Er untersteht in seiner Funktion als Landesbeamter dienstrechtlich seinen jeweiligen Dienstvorgesetzten nach dem Beamtenrecht und als selbständig entscheidendes Vollstreckungsorgan formellrechtlich dem Vollstreckungsgericht im Wege eines Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs. Das schweizerische Pendant ist das Betreibungsamt. (de)
  • Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen. Er untersteht in seiner Funktion als Landesbeamter dienstrechtlich seinen jeweiligen Dienstvorgesetzten nach dem Beamtenrecht und als selbständig entscheidendes Vollstreckungsorgan formellrechtlich dem Vollstreckungsgericht im Wege eines Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs. Das schweizerische Pendant ist das Betreibungsamt. (de)
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  • Gerichtsvollzieher (Deutschland) (de)
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