Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf- und Zivilrecht) und die Gerichte des öffentlichen Rechts (für Verfassungs- und Verwaltungsrecht) gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten war Gerichtsträger aller Gerichte der Republik Österreich der Bund. Dies änderte sich im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Durch die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten sind seit 1. Jänner 2014 die Länder erstmals auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf- und Zivilrecht) und die Gerichte des öffentlichen Rechts (für Verfassungs- und Verwaltungsrecht) gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten war Gerichtsträger aller Gerichte der Republik Österreich der Bund. Dies änderte sich im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Durch die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten sind seit 1. Jänner 2014 die Länder erstmals auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt. → Zu Namen und Sitz der einzelnen Gerichte siehe Liste österreichischer Gerichte. (de)
  • Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf- und Zivilrecht) und die Gerichte des öffentlichen Rechts (für Verfassungs- und Verwaltungsrecht) gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten war Gerichtsträger aller Gerichte der Republik Österreich der Bund. Dies änderte sich im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Durch die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten sind seit 1. Jänner 2014 die Länder erstmals auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt. → Zu Namen und Sitz der einzelnen Gerichte siehe Liste österreichischer Gerichte. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 157438 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158656108 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf- und Zivilrecht) und die Gerichte des öffentlichen Rechts (für Verfassungs- und Verwaltungsrecht) gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten war Gerichtsträger aller Gerichte der Republik Österreich der Bund. Dies änderte sich im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Durch die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten sind seit 1. Jänner 2014 die Länder erstmals auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt. (de)
  • Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf- und Zivilrecht) und die Gerichte des öffentlichen Rechts (für Verfassungs- und Verwaltungsrecht) gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten war Gerichtsträger aller Gerichte der Republik Österreich der Bund. Dies änderte sich im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Durch die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten sind seit 1. Jänner 2014 die Länder erstmals auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt. (de)
rdfs:label
  • Gerichtsorganisation in Österreich (de)
  • Gerichtsorganisation in Österreich (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of