Die Gerichtsbarkeit der Türkei (Türk Yargı Sistemi) ist entsprechend Artikel 138 der Verfassung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisung. Zuständig für Personalfragen und die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte ist der Hohe Richter- und Staatsanwälterat. Das türkische Gerichtswesen bestand bei Straf- und Zivilsachen grundsätzlich aus zwei Instanzen: Tatsacheninstanz und Revision (temyiz). Mitte 2016 sollen die bereits vor mehr als zehn Jahren eingeführten Berufungsgerichte Berufung ihre Tätigkeit aufnehmen.

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  • Die Gerichtsbarkeit der Türkei (Türk Yargı Sistemi) ist entsprechend Artikel 138 der Verfassung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisung. Zuständig für Personalfragen und die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte ist der Hohe Richter- und Staatsanwälterat. Das türkische Gerichtswesen bestand bei Straf- und Zivilsachen grundsätzlich aus zwei Instanzen: Tatsacheninstanz und Revision (temyiz). Mitte 2016 sollen die bereits vor mehr als zehn Jahren eingeführten Berufungsgerichte Berufung ihre Tätigkeit aufnehmen. Das Militär verfügt über eine eigene Gerichtsbarkeit (siehe auch Militärkassationshof und Hoher Militärverwaltungsgerichtshof). (de)
  • Die Gerichtsbarkeit der Türkei (Türk Yargı Sistemi) ist entsprechend Artikel 138 der Verfassung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisung. Zuständig für Personalfragen und die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte ist der Hohe Richter- und Staatsanwälterat. Das türkische Gerichtswesen bestand bei Straf- und Zivilsachen grundsätzlich aus zwei Instanzen: Tatsacheninstanz und Revision (temyiz). Mitte 2016 sollen die bereits vor mehr als zehn Jahren eingeführten Berufungsgerichte Berufung ihre Tätigkeit aufnehmen. Das Militär verfügt über eine eigene Gerichtsbarkeit (siehe auch Militärkassationshof und Hoher Militärverwaltungsgerichtshof). (de)
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  • Die Gerichtsbarkeit der Türkei (Türk Yargı Sistemi) ist entsprechend Artikel 138 der Verfassung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisung. Zuständig für Personalfragen und die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte ist der Hohe Richter- und Staatsanwälterat. Das türkische Gerichtswesen bestand bei Straf- und Zivilsachen grundsätzlich aus zwei Instanzen: Tatsacheninstanz und Revision (temyiz). Mitte 2016 sollen die bereits vor mehr als zehn Jahren eingeführten Berufungsgerichte Berufung ihre Tätigkeit aufnehmen. (de)
  • Die Gerichtsbarkeit der Türkei (Türk Yargı Sistemi) ist entsprechend Artikel 138 der Verfassung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisung. Zuständig für Personalfragen und die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte ist der Hohe Richter- und Staatsanwälterat. Das türkische Gerichtswesen bestand bei Straf- und Zivilsachen grundsätzlich aus zwei Instanzen: Tatsacheninstanz und Revision (temyiz). Mitte 2016 sollen die bereits vor mehr als zehn Jahren eingeführten Berufungsgerichte Berufung ihre Tätigkeit aufnehmen. (de)
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  • Gerichtsorganisation in der Türkei (de)
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