Der Gerichtsbezirk Hietzing ist einer von zwölf Gerichtsbezirken in Wien und umfasst den Wiener Gemeindebezirk Hietzing. Unmittelbar übergeordnete Gerichte zweiter Instanz sind – abhängig von der zu behandelnden Rechtsmaterie – das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und das Landesgericht für Strafsachen Wien. Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Hietzing umbenannt und war nun dem Landgericht Wien nachgeordnet. 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.

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  • Der Gerichtsbezirk Hietzing ist einer von zwölf Gerichtsbezirken in Wien und umfasst den Wiener Gemeindebezirk Hietzing. Unmittelbar übergeordnete Gerichte zweiter Instanz sind – abhängig von der zu behandelnden Rechtsmaterie – das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und das Landesgericht für Strafsachen Wien. Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Hietzing umbenannt und war nun dem Landgericht Wien nachgeordnet. 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht. (de)
  • Der Gerichtsbezirk Hietzing ist einer von zwölf Gerichtsbezirken in Wien und umfasst den Wiener Gemeindebezirk Hietzing. Unmittelbar übergeordnete Gerichte zweiter Instanz sind – abhängig von der zu behandelnden Rechtsmaterie – das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und das Landesgericht für Strafsachen Wien. Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Hietzing umbenannt und war nun dem Landgericht Wien nachgeordnet. 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht. (de)
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  • Der Gerichtsbezirk Hietzing ist einer von zwölf Gerichtsbezirken in Wien und umfasst den Wiener Gemeindebezirk Hietzing. Unmittelbar übergeordnete Gerichte zweiter Instanz sind – abhängig von der zu behandelnden Rechtsmaterie – das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und das Landesgericht für Strafsachen Wien. Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Hietzing umbenannt und war nun dem Landgericht Wien nachgeordnet. 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht. (de)
  • Der Gerichtsbezirk Hietzing ist einer von zwölf Gerichtsbezirken in Wien und umfasst den Wiener Gemeindebezirk Hietzing. Unmittelbar übergeordnete Gerichte zweiter Instanz sind – abhängig von der zu behandelnden Rechtsmaterie – das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und das Landesgericht für Strafsachen Wien. Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Hietzing umbenannt und war nun dem Landgericht Wien nachgeordnet. 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht. (de)
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