Die Gerichte in der Freien Stadt Danzig orientierten sich an der Tradition des deutschen Reichsgerichtsverfassungsgesetzes, wiesen aber durch die Kleinteiligkeit der Freien Stadt Danzig Besonderheiten auf. Danzig war im Deutschen Kaiserreich Sitz des Landgerichtes Danzig. Diesem war das Oberlandesgericht Marienwerder übergeordnet. Darunter waren neun Amtsgerichte angesiedelt. * Amtsgericht Danzig in Danzig * Amtsgericht Zoppot in Zoppot * Amtsgericht Tiegenhof in Tiegenhof * Amtsgericht Neuteich in Neuteich

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  • Die Gerichte in der Freien Stadt Danzig orientierten sich an der Tradition des deutschen Reichsgerichtsverfassungsgesetzes, wiesen aber durch die Kleinteiligkeit der Freien Stadt Danzig Besonderheiten auf. Danzig war im Deutschen Kaiserreich Sitz des Landgerichtes Danzig. Diesem war das Oberlandesgericht Marienwerder übergeordnet. Darunter waren neun Amtsgerichte angesiedelt. Als Folge des Friedensvertrag von Versailles wurde Danzig als "freie Stadt" aus dem Reichsverband ausgegliedert. Der größte Teil des Umlandes wurde Polen zugeschlagen. Diese Neuordnung nahm weder Rücksicht auf bestehende Kreisgrenzen noch auf die jeweiligen Gerichtsbezirke. Aus den Restkreisen des Danziger Umlandes wurden zwei Stadt- und drei Landkreise gebildet. Aus den Teilen des Landgerichtsbezirks, der zur Freien Stadt Danzig gehörte wurde in vier Amtsgerichtsbezirke gegliedert. Da alle Amtsgerichtssitze (außer Danzig selbst) polnisch geworden waren, wurden neue Amtsgerichtssitze ausgewählt. * Amtsgericht Danzig in Danzig * Amtsgericht Zoppot in Zoppot * Amtsgericht Tiegenhof in Tiegenhof * Amtsgericht Neuteich in Neuteich Das Landgerichtes Danzig selbst bestand weiter, wurde in seinem Gerichtsbezirk jedoch auf das Gebiet der Freien Stadt Danzig begrenzt. Als höchstes Gericht wurde das Danziger Obergericht ins Leben gerufen. Es hatte sowohl die Funktion des Reichsgericht als höchstes Gericht als auch die eines Oberlandesgerichtes. Es bestand daher in Landgerichtsangelegenheiten nur ein zweistufiger Instanzenzug. Die Richter wurden gemäß Artikel 64 der Verfassung der Freien Stadt Danzig von einem Richterwahlausschuss des Volkstags gewählt. Nach dem Polenfeldzug endete 1939 die Staatlichkeit der Freien Stadt Danzig. Das Danziger Obergericht wurde in das Oberlandesgericht Danzig umgewandelt, der Bezirk des Landgerichtes Danzig auf elf Amtsgerichte erweitert. (de)
  • Die Gerichte in der Freien Stadt Danzig orientierten sich an der Tradition des deutschen Reichsgerichtsverfassungsgesetzes, wiesen aber durch die Kleinteiligkeit der Freien Stadt Danzig Besonderheiten auf. Danzig war im Deutschen Kaiserreich Sitz des Landgerichtes Danzig. Diesem war das Oberlandesgericht Marienwerder übergeordnet. Darunter waren neun Amtsgerichte angesiedelt. Als Folge des Friedensvertrag von Versailles wurde Danzig als "freie Stadt" aus dem Reichsverband ausgegliedert. Der größte Teil des Umlandes wurde Polen zugeschlagen. Diese Neuordnung nahm weder Rücksicht auf bestehende Kreisgrenzen noch auf die jeweiligen Gerichtsbezirke. Aus den Restkreisen des Danziger Umlandes wurden zwei Stadt- und drei Landkreise gebildet. Aus den Teilen des Landgerichtsbezirks, der zur Freien Stadt Danzig gehörte wurde in vier Amtsgerichtsbezirke gegliedert. Da alle Amtsgerichtssitze (außer Danzig selbst) polnisch geworden waren, wurden neue Amtsgerichtssitze ausgewählt. * Amtsgericht Danzig in Danzig * Amtsgericht Zoppot in Zoppot * Amtsgericht Tiegenhof in Tiegenhof * Amtsgericht Neuteich in Neuteich Das Landgerichtes Danzig selbst bestand weiter, wurde in seinem Gerichtsbezirk jedoch auf das Gebiet der Freien Stadt Danzig begrenzt. Als höchstes Gericht wurde das Danziger Obergericht ins Leben gerufen. Es hatte sowohl die Funktion des Reichsgericht als höchstes Gericht als auch die eines Oberlandesgerichtes. Es bestand daher in Landgerichtsangelegenheiten nur ein zweistufiger Instanzenzug. Die Richter wurden gemäß Artikel 64 der Verfassung der Freien Stadt Danzig von einem Richterwahlausschuss des Volkstags gewählt. Nach dem Polenfeldzug endete 1939 die Staatlichkeit der Freien Stadt Danzig. Das Danziger Obergericht wurde in das Oberlandesgericht Danzig umgewandelt, der Bezirk des Landgerichtes Danzig auf elf Amtsgerichte erweitert. (de)
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  • Die Gerichte in der Freien Stadt Danzig orientierten sich an der Tradition des deutschen Reichsgerichtsverfassungsgesetzes, wiesen aber durch die Kleinteiligkeit der Freien Stadt Danzig Besonderheiten auf. Danzig war im Deutschen Kaiserreich Sitz des Landgerichtes Danzig. Diesem war das Oberlandesgericht Marienwerder übergeordnet. Darunter waren neun Amtsgerichte angesiedelt. * Amtsgericht Danzig in Danzig * Amtsgericht Zoppot in Zoppot * Amtsgericht Tiegenhof in Tiegenhof * Amtsgericht Neuteich in Neuteich (de)
  • Die Gerichte in der Freien Stadt Danzig orientierten sich an der Tradition des deutschen Reichsgerichtsverfassungsgesetzes, wiesen aber durch die Kleinteiligkeit der Freien Stadt Danzig Besonderheiten auf. Danzig war im Deutschen Kaiserreich Sitz des Landgerichtes Danzig. Diesem war das Oberlandesgericht Marienwerder übergeordnet. Darunter waren neun Amtsgerichte angesiedelt. * Amtsgericht Danzig in Danzig * Amtsgericht Zoppot in Zoppot * Amtsgericht Tiegenhof in Tiegenhof * Amtsgericht Neuteich in Neuteich (de)
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  • Gerichte in der Freien Stadt Danzig (de)
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