Die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland waren von 1949 bis 1955 (in Berlin bis 1989) amerikanische Gerichte auf deutschem Boden. Mit dem Besatzungsstatut erhielt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil ihrer Souveränität zurück. Dies galt auch für die Rechtsprechung. Damit endete die Möglichkeit, aufgrund des Besatzungsrechtes Strafverfahren durch amerikanische Militärgerichte zu betreiben. Mit Verordnung Nr. 31 der amerikanischen Militärregierung wurden 1949 die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland eingerichtet.

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  • Die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland waren von 1949 bis 1955 (in Berlin bis 1989) amerikanische Gerichte auf deutschem Boden. Mit dem Besatzungsstatut erhielt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil ihrer Souveränität zurück. Dies galt auch für die Rechtsprechung. Damit endete die Möglichkeit, aufgrund des Besatzungsrechtes Strafverfahren durch amerikanische Militärgerichte zu betreiben. Mit Verordnung Nr. 31 der amerikanischen Militärregierung wurden 1949 die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland eingerichtet. Die amerikanische Besatzungszone wurde hierzu in elf Gerichtsbezirke eingeteilt und in jedem dieser Gerichtsbezirke ein Bezirksgericht errichtet. Die Sitze dieser Bezirksgerichte waren: Bremen, Berlin, Marburg, Frankfurt am Main, Heidelberg, Stuttgart, Augsburg, München, Regensburg, Ansbach und Würzburg. In Nürnberg wurde ein Berufungsgericht eingerichtet. Die Gerichte waren für alle Zivilrechtsfragen zuständig, in denen amerikanische Militärangehörige Partei waren. Im Strafrechtsfragen konnten sie alle Fälle an sich ziehen und dabei Strafen bis zur Todesstrafe aussprechen. Das Gericht wirkte auch als Rheinschifffahrtsgericht. Die Bezirksgerichte waren mit einem Bezirksrichter und mehreren Polizeirichtern besetzt. Sie entschieden in kleineren Fällen als Einzelrichter und ansonsten in Spruchkörpern aus drei Richtern. Das Berufungsgericht bestand aus einem Vorsitzenden und acht Richtern. Mit den Pariser Verträgen 1950 endeten die Vorschriften des Besatzungsstatuts und die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland beendeten ihre Tätigkeit. In Berlin bestanden die alliierten Vorrechte aufgrund des Vier-Mächte-Status der Stadt weiter. Allerdings wurde das Gericht nur selten tätig, so z. B. bei Schüssen auf einen sowjetischen Soldaten am Ehrenmal am Brandenburger Tor 1970 von Ekkehard Weil oder bei zwei Flugzeugentführungen aus Polen nach West-Berlin. Mit Gesetz 46 des Hohen Kommissars der Vereinigten Staaten für Deutschland vom 28. April 1953 wurde ergänzend der United States Court for Berlin eingerichtet. Dieser war ebenfalls äußerst selten im Einsatz. Der erste und bekannteste Kriminalfall, den das Gericht an sich zog, war die Flugzeugentführung von Danzig 1978. (de)
  • Die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland waren von 1949 bis 1955 (in Berlin bis 1989) amerikanische Gerichte auf deutschem Boden. Mit dem Besatzungsstatut erhielt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil ihrer Souveränität zurück. Dies galt auch für die Rechtsprechung. Damit endete die Möglichkeit, aufgrund des Besatzungsrechtes Strafverfahren durch amerikanische Militärgerichte zu betreiben. Mit Verordnung Nr. 31 der amerikanischen Militärregierung wurden 1949 die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland eingerichtet. Die amerikanische Besatzungszone wurde hierzu in elf Gerichtsbezirke eingeteilt und in jedem dieser Gerichtsbezirke ein Bezirksgericht errichtet. Die Sitze dieser Bezirksgerichte waren: Bremen, Berlin, Marburg, Frankfurt am Main, Heidelberg, Stuttgart, Augsburg, München, Regensburg, Ansbach und Würzburg. In Nürnberg wurde ein Berufungsgericht eingerichtet. Die Gerichte waren für alle Zivilrechtsfragen zuständig, in denen amerikanische Militärangehörige Partei waren. Im Strafrechtsfragen konnten sie alle Fälle an sich ziehen und dabei Strafen bis zur Todesstrafe aussprechen. Das Gericht wirkte auch als Rheinschifffahrtsgericht. Die Bezirksgerichte waren mit einem Bezirksrichter und mehreren Polizeirichtern besetzt. Sie entschieden in kleineren Fällen als Einzelrichter und ansonsten in Spruchkörpern aus drei Richtern. Das Berufungsgericht bestand aus einem Vorsitzenden und acht Richtern. Mit den Pariser Verträgen 1950 endeten die Vorschriften des Besatzungsstatuts und die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland beendeten ihre Tätigkeit. In Berlin bestanden die alliierten Vorrechte aufgrund des Vier-Mächte-Status der Stadt weiter. Allerdings wurde das Gericht nur selten tätig, so z. B. bei Schüssen auf einen sowjetischen Soldaten am Ehrenmal am Brandenburger Tor 1970 von Ekkehard Weil oder bei zwei Flugzeugentführungen aus Polen nach West-Berlin. Mit Gesetz 46 des Hohen Kommissars der Vereinigten Staaten für Deutschland vom 28. April 1953 wurde ergänzend der United States Court for Berlin eingerichtet. Dieser war ebenfalls äußerst selten im Einsatz. Der erste und bekannteste Kriminalfall, den das Gericht an sich zog, war die Flugzeugentführung von Danzig 1978. (de)
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  • Die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland waren von 1949 bis 1955 (in Berlin bis 1989) amerikanische Gerichte auf deutschem Boden. Mit dem Besatzungsstatut erhielt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil ihrer Souveränität zurück. Dies galt auch für die Rechtsprechung. Damit endete die Möglichkeit, aufgrund des Besatzungsrechtes Strafverfahren durch amerikanische Militärgerichte zu betreiben. Mit Verordnung Nr. 31 der amerikanischen Militärregierung wurden 1949 die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland eingerichtet. (de)
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