Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlich anerkannter Weiterbildungsabschluss gemäß Berufsbildungsgesetz. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die am häufigsten geprüften Sprachen sind Englisch, Französisch und Spanisch.

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  • Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlich anerkannter Weiterbildungsabschluss gemäß Berufsbildungsgesetz. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die am häufigsten geprüften Sprachen sind Englisch, Französisch und Spanisch. (de)
  • Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlich anerkannter Weiterbildungsabschluss gemäß Berufsbildungsgesetz. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die am häufigsten geprüften Sprachen sind Englisch, Französisch und Spanisch. (de)
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  • Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlich anerkannter Weiterbildungsabschluss gemäß Berufsbildungsgesetz. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die am häufigsten geprüften Sprachen sind Englisch, Französisch und Spanisch. (de)
  • Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlich anerkannter Weiterbildungsabschluss gemäß Berufsbildungsgesetz. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die am häufigsten geprüften Sprachen sind Englisch, Französisch und Spanisch. (de)
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  • Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent (de)
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